Antwort ausstehend von Georg Brunnhuber CDU
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Sehr geehrter Herr Hermann,
(...) Die vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungspläne werden dann vom Landratsamt geprüft. Klagen müssten daher gegen das Landratsamt gerichtet sein, da die Baurechtsbehörde des Landkreises in Vertretung des Landes Baden-Württemberg der Gemeinde die Genehmigung zum Bau erteilt. (...)