
(...) Für mich und meine Fraktion ist klar, dass eine solche Entscheidung freiwillig bleiben muss. Einem fremden Menschen seine Organe zu hinterlassen ist ein Akt der Nächstenliebe, bei dem der Charakter der Spende erhalten bleiben muss. Der Staat kann Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit nicht gesetzlich verordnen. (...)