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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Siegfried W. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Siegfried W. bezüglich Soziale Sicherung

Bei der Anhörung am 17.03.2014 zu den Sanktionen haben Sie behauptet, diese entsprechen dem Grundgesetz. Das höchste Gericht mit Vorsitz von Richter Papier hat aber schon 2010 in seiner Urteilsbegründung zur Berechnungsgrundlage gesagt, das Existenzminimum ist unverfügbar. Damit verstoßen die Sanktionen doch klar gegen das Grundgesetz, da nach SGB II die ersten 30% ersatzlos gestrichen werden und selbst bei 100% Kürzung die Sachleistung nur Kannbestimmung sind. Also, warum stellen Sie eine derartige Behauptung auf?

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Antwort ausstehend von Gabriele Lösekrug-Möller
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