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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage von Michel S. •

Frage an Gabriele Lösekrug-Möller von Michel S.

Guten Tag Frau Gabriele Lösekrug-Möller,

mich interessieren Ihre Hintergründe, wie Sie für eine Reform des EEG in diesem Rahmen stimmen konnten.
Um mal ein Paar Fakten zu nennen:
- Laut Klimaschutzplan 2050 sollen die CO2-Emissionen bis 2050 von 9 tCO2/(Pers.*Jahr) auf 1 Tonne reduziert werden.
- Der Anteil erneuerbarer Energien im Primärenergiebereich bei 11%
- Der Anteil Erneuerbarer Energieen im Stromsektor liegt bei 30%. Dieser doch sehr erfreuliche Wert ist ganz klar dem Erfolg des EEG zuzuordnen.

Eine Reform des EEG in diesem Rahmen, sprich eine Deckelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien bis 2025 auf max. 45% und 2035 auf max. 60 %, riecht für mich sehr stark nach einer durch Lobbyisten beeinflussten Reform, die versuchen in ihren letzten Tagen noch das meiste raus zu holen (kann natürlich auch andere Gründe haben, vielleicht können Sie mir diese ja nennen).

Selbst bei kontinuirlicher Entwicklung in diesem Bereich, vor der Reform des EEG, würde das 2-Grad Ziel laut Prognosen von Volker Quasching erst in 140 Jahren erreicht.
(Quelle: http://www.volker-quaschning.de/grafiken/index.php )

Ich komme aus meinen Quellen unweigerlich zu dem Schluss, dass noch viel zu wenig für die Energiewende getan wird, obwohl doch sehr viele das Ziel des Klimagipfel in Paris, zumindest nach außen hin, stark vertreten.

Liebe Grüße
Michel Schmitt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitt,

vielen Dank für Ihr Engagement in Sachen Klimaschutz.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für klimafreundliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung ein.
Die Kosten der Energiewende müssen von allen Verbrauchern in angemessenem Umfang getragen werden.

Wir treiben den Wechsel von begrenzt verfügbaren Energiequellen zu unerschöpflichen und von schadstoffhaltigen zu schadstoffarmen Ressourcen konsequent voran. Wir wollen weg vom Öl und anderen fossilen Energiequellen. Unser Ziel ist ein Zeitalter der erneuerbaren Energien. Sie sind die größten und auf Dauer verfügbaren heimischen Energiepotenziale. Effizienzsteigerungen, Ressourceneinsparungen und der Wechsel zu erneuerbaren Energien erfordern neue Technologien und Speichermedien. Die damit verbundenen Innovationen schaffen zahlreiche neue Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Dienstleistungsberufen sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Als Brücke ins Zeitalter der erneuerbaren Energien setzen wir auf moderne Kohle- und Gaskraftwerke mit hocheffizientem Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland hat, ebenso wie die gesteigerte Energieeffizienz außerdem zu Einsparungen bei fossilen Primärenergieträgern beigetragen. Nach Studien für das Bundeswirtschaftsministerium beliefen sich diese Einsparungen 2014 auf insgesamt gut 30 Milliarden Euro.
Beim Beschluss der EEG Novelle im Juli 2016 war unser Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll vorantreiben. Die Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Energien will die Koalition fortsetzen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich gestalten. In der aktuellen Novelle (Drs. 18/8860) geht es darum, die Kostendynamik zu durchbrechen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll voranzutreiben und sie weiter an den Markt heranzuführen.

Die Novellierung des EEG ist dabei durch zwei Kernvorhaben geprägt:
Zum einen soll die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zukünftig wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden. Um die Akteurs Vielfalt zu erhalten, wird für so genannte Bürgerenergiegesellschaften die Teilnahme an Ausschreibungen für Onshore-Windprojekte erleichtert.
Zum anderen erfolgt durch die Ausschreibungen eine Mengensteuerung, um den Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen stärker mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen zukünftig die weniger windhäufigen, aber wirtschaftlich ertragreichen Standorte mit Blick auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit sollen der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die Übertragungsnetze entlastet werden.
Außerdem wird der Ausbaukorridor von Wind-Onshore-Anlagen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Norden von Hessen auf 58 Prozent des bundesweiten Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 reduziert, um die Ausbaugeschwindigkeit in Netzengpassgebieten zu reduzieren und die Übertragungsnetze zu entlasten. Insbesondere der Ausbau von Wind-Onshore in den windstarken Gegenden im Norden hat dazu geführt, dass der Ausbau weit über dem Korridor von 2500 Megawatt pro Jahr lag.

MfG

Gabriele Lösekrug-Möller MdB
Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Wahlkreis 46: Hameln-Pyrmont, Holzminden, Uslar und Bodenfelde