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Frage von Johannes Peter M. •

Frage an Gabriele Frechen von Johannes Peter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Frechen,

nachdem vor etlichen Jahren die Pendlerpauschale durch die große Koalition gekürzt wurde, wird jetzt eine Diskussion zu diesem Thema geführt die stark nach Geschenkvorbereitung für Weihnachten riecht.

Was halten Sie von folgendem:

Jeder Unternehmer darf völlig zu recht die Kosten seines Betriebsfahrzeuges als Betriebsausgaben geltend machen. Angefangen vom Anschaffungspreis = AfA, sowie alle laufenden Betriebsausgaben. Er hat jedoch einen angemessenen Anteil für die Privatnutzung zu berücksichtigen. Wie gesagt völlig korrekt.

Nur sind Arbeitnehmer Bürger 2. Klasse, denen man mit saudummen Trostpflastern das Gehirn vernebelt, statt sie gleich zu behandeln. Normalerweise wird von einem in Lohn und Brot stehenden Arbeitnehmer ein Auto für den Weg zur Arbeit und zurück benötigt. Denken wir doch nur ein bischen zurück, als von Politikern aller Pateien die totale Mobilität anempfohlen wurde um in der heutigen Wirtschaftswelt zurecht zu kommen.

Es ist also meiner Ansicht nicht die Frage ob alte Pendlerpauschale oder eine sonst wie geartete Methodik, sondern die Aufgabe des gewählten Parlaments ist es, in der Gesetzgebung für Steuergerechtigkeit zu sorgen. In der Konsequenz also Arbeitnehmer exakt wie Unternehmer beim Thema KFZ zu behandeln.

Bin gespannt auf Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Madeja,

Vielen Dank für Ihre Frage zur Entfernungspauschale. Als Weihnachtsgeschenk würde ich diese Diskussion nicht bezeichnen, eher als unredliches Wahlversprechen der CSU. Denn wäre die CSU dem Vorschlag der Mitglieder der SPD im Finanzausschuss gefolgt, hätte es eine andere Lösung gegeben. Das ist nachzulesen in meiner Bundestagsrede und vielerorts auf meiner Homepage: www.gabi-frechen.de.

Sie haben Recht, Unternehmer können die Kosten des PKW steuerlich geltend machen. Sie müssen jedoch im Gegenzug Einnahmen versteuern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Privatfahrten, die nach einem pauschalen Betrag (z.B. 1% des Listenpreises/Jahr für Privatfahrten) für jeden Kilometer errechnet werden. Die Nichtgeltendmachung der ersten 20 Kilometer wurde im Rahmen der Pauschalregel für Unternehmen übernommen. Obergrenze ist 100% der Kosten. D.h. mehr als 100% der geltend gemachten Kosten müssen nicht für Privatfahrten versteuert werden.
Beim zweiten Absatz lässt sich über Ton und Stil trefflich streiten. Richtig ist, dass es eine Grundsatzdebatte ist, die in vielen Ländern, für die Mobilität ebenso entscheidend ist wie für uns, unterschiedlich geführt wird: Beginnt der Weg zur Arbeit am Werkstor? Zur Beantwortung dieser Frage reicht Polemik nicht aus.
Wie oben bereits erwähnt, ist meine Antwort auf diese Frage an vielen Stellen nachzulesen.

Die Frage der Gerechtigkeit ist, soweit dies mit Pauschalen möglich ist, wie oben dargestellt beantwortet. Auch für Unternehmer gilt, dass Privatfahrten nicht und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im gleichen Umfang wie beim Arbeitnehmern geltend gemacht werden können. Inwieweit Pauschalen geeignet sind, Gerechtigkeit herzustellen und inwieweit diese Pauschalen in der Höhe angepasst werden müssen, wird bei uns immer wieder diskutiert. Wie Sie vielleicht wissen, steht die Frage der Erhöhung der 1%- Regelung bei der SPD- Bundestagsfraktion bei jedem Jahressteuergesetz wieder auf der Tagesordnung.

Ob Pauschalen überhaupt geeignet sind Gerechtigkeit herzustellen führt unweigerlich zu meiner Lieblingsfrage: Gibt es ein einfaches und gerechtes Steuerrecht?
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihre
Gabi Frechen, MdB