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Gabriele Fograscher
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Frage von Fall T. •

Frage an Gabriele Fograscher von Fall T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Fograscher,

wie stehen sie zum Einsatz des sog. "Bundestrojaners", der im Moment vom deutschen Innenministerium zur Überwachung von Bürgern aufbereitet wird.

Diese Überwachungsmöglichkeit öffnet dem Big-Brother-Staat Tür und Tor und sollte der Einsatz wirklich per Gesetzt erlaubt werden, ist es nur eine Frage der Zeit, wann unser besorgtes Innenministerium bei Otto Normalverbraucher die Festplatte und die Privatsphäre ausspäht. Dass es so kommen wird, wurde bereits mit den Mautdaten bewiesen (gestern hoch und heilig versprochen nur zum Mauteintreiben, heute zum "Verfolgen von Terroristen", morgen zum Überwachen der eigenen Bürger).

Bei der Aussage von BKA-Chef Ziercke, der Trojaner werde bei maximal zehn Gelegenheiten pro Jahr eingesetzt, kann man sich sicher sein, dass die Anzahl der Überwachungen früher oder später, wohl aber eher früher, nach oben unbegrenzt ansteigen wird. Dass auch dies Eintreten wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Wenn der Abbau der Grundrechte in Deutschland weiter so vorangetrieben wird, wie es momentan durch unsere Politiker aus der sog. "gemäßigten Mitte" vonstatten geht, können wir das Grundgesetz ohne Umschweife abschaffen, denn einen zahnlosen Papiertiger brauchen die Menschen nicht. Und davor habe ich im Moment mehr Angst als vor irgendwelchen Entwicklungen aus der rechten oder linken Extremistenszene.

Mit freundlichem Gruß
Thorsten Fall

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fall,

vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht vom 30.08.2007.

Die derzeitige Debatte um die Online – Untersuchungen betrifft das Verhältnis von Sicherheit und Bürgerrechten.

Zum einen muss das Sicherheitsinteresse der Menschen in unserem Lande gewahrt werden, aber ebenfalls bedarf es den intensiven Schutz der über Jahrhunderte hinweg erkämpften Bürgerrechte.

Durch den internationalen Terrorismus sieht sich die demokratische freiheitliche Welt einem Feind gegenüber, der allgegenwärtig ist und der nicht mit konventionellen Mitteln bekämpft werden kann. Deswegen hat sich die SPD in der Föderalismusreform stark gemacht, dass das Bundeskriminalamt mit eigenen Ermittlungskompetenzen ausgestattet wurde (Artikel 73 Absatz 1 Ziffer 9a Grundgesetz).

Derzeit steht eine Novelle des BKA – Gesetzes an, in der auch umstrittene Ermittlungsinstrumente für den Kampf gegen den Terrorismus enthalten sind.

Der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verbindet mit dieser Gesetzesreform, das Instrument der Online – Durchsuchung. Durch sie sollen die so genannten „Bundestrojaner“ gesetzlich legitimiert werden, um gespeicherte Informationen dem BKA zugänglich zu machen.

Die SPD steht diesem Instrument sehr skeptisch gegenüber. Kann die Sicherheit wirklich durch die Online – Durchsuchung verbessert und die Privatsphäre notwendig gewahrt werden?

Dass das BKA–Gesetz weiter verbessert werden soll, steht nicht zur Diskussion, vor einer Entscheidung zur sogenannten Online-Durchsuchung müssen rechtliche und technische Fragen geklärt werden. Dies findet derzeit statt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB