(...) der sogenannte Fraktionszwang ist nicht grundgesetzwidrig. Er ist ein freiwilliges agreement zwischen Abgeordneten, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen, um für das, wofür sie von ihrer Partei angestellt wurden, wofür sie gewählt wurden und wofür sie sich im Parlament einsetzen wollen, besser kämpfen zu können als Einzelne dies je könnten. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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