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Friederike Ebli
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Frage von Bruno S. •

Frage an Friederike Ebli von Bruno S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Ebli,

Stimmt es, dass Rheinland-Pfalz ab 2008 das einzige Bundesland der Bundesrepublik Deutschland sein wird, das kein Zentralabitur hat? Falls ja, wie bewerten Sie bzw. die für die Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz zuständige SPD ein solches Abitur für die Zulassung zum Studium in einem anderen Bundesland?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seemann,

das Zentralabitur gibt es in neun Bundesländern (in Hamburg nicht für alle Prüfungsfächer), in sechs Bundesländern findet die Einführung innerhalb der nächsten Jahre statt. Für uns ist relevant, dass die Abiturprüfungen so gestaltet sind, dass sie den jungen Menschen zu einem Hochschulstudium befähigen. In Rheinland-Pfalz gibt es zwar kein Zentralabitur, es findet jedoch eine zentrale Qualitätsprüfung statt, d.h. das Bildungsministerium ist von den Prüfungsfragen, der Schulen in Kenntnis gesetzt und überprüft, ob sie den Maßstäben gerecht werden. Ich denke, dass damit eine solide Basis für ein Hochschulstudium gegeben ist, ohne dass der Unterricht in der Oberstufe sich ausschließlich auf die Vorbereitung auf eine zentral vorgegebene Prüfung reduziert und ohne dass Lehrpläne sowie individuelle Unterrichtsgestaltung der einzelnen Lehrkraft eine eher sekundäre Bedeutung erlangen.

Die Frage, ob die Hochschulzugangsberechtigung durch eine zentrale oder dezentrale Abiturprüfung erworben wurde, berührt nicht die von der Kultusministerkonferenz beschlossene „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife“. In dieser Vereinbarung ist festgelegt, dass die Bundesländer die in anderen Bundesländern erworbenen Hochschulzugangsberechtigungen anerkennen müssen, sofern sie den weiterführenden Vereinbarung der KMK entsprechen. In einer dieser weiterführenden Vereinbarungen ist festgelegt, dass die Aufgaben für die schriftliche Prüfung von der Schulaufsichtsbehörde entweder zentral gestellt oder genehmigt werden müssen. Letzteres ist, wie bereits oben erwähnt, in Rheinland-Pfalz der Fall. Somit berechtigt jedes in der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Abitur – auch das rheinland-pfälzische- den Absolventen und Absolventinnen den Zugang zu einer deutschen Hochschule bzw. zur Bewerbung um durch die ZVS zu vergebenden Studienplätze.
Ich würde mich freuen, wenn es mir gelungen ist, Ihre Frage sehr geehrter Herr Seemann ausführlich zu beantworten und vielleicht auch Ihre Sorgen damit zu entkräften.

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Ebli MdL