Antwort ausstehend von Franz Schindler SPD
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SPD-Fraktion
(...) Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht nicht nur ein Grundrecht der Bürger sondern auch ein Recht des Parlamentes ist, sich mit einzelnen Anliegen zu befassen. Dieses Recht haben sich die Parlamente in der Frühzeit der demokratischen Entwicklung erkämpfen müssen. (...)
(...) es freut mich, dass Sie an meiner Rechtsmeinung zur Bedeutung des § 203 StGB bei der Bearbeitung von Familienrechtsangelegenheiten interessiert sind. Ich werde Ihnen aber nicht den Gefallen erweisen, mich für die eine oder andere Position vereinnahmen zu lassen. (...)