Frage von Christian P. • 03.03.2013
Frage an Franz Schindler von Christian P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Träger der Bayrischen Verfassungsmedaille in Gold,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Franz Schindler,
verehrter Herr Abgeordneter und Magister iuris:
Entspricht es den Tatsachen, daß hier in Bayern ein weisungsgebundener Staatsanwalt die ihm erteilten Weisungen - ob schriftlich, mündlich oder fernmündlich - in einem gesonderten Ordner zu führen hat, den er nicht einmal dem Gericht vorlegen darf? Ja oder nein
Herzlichen Dank aus Unterfranken
Dr. Christian Petersen
Aschaffenburg