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Frage von Jan R. •

Frage an Franz Schindler von Jan R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schindler,

in ihrer Äußerung zum abgelehnten Wiederaufnahmeantrag des LG Regensburg im Fall Gustl Mollath, sehen Sie in der Entscheidung ein gutes Zeichen für die Unabhängigkeit der Justiz. Sie habe dem Druck nicht nachgegeben und nachvollziehbar entschieden.

Wenn die Entscheidung des LG Regensburg nachvollziehbar gewesen sein soll, so frage ich Sie, wie Sie die Entscheidung des OLG Nürnberg und die daraufhin erfolgte Entlassung von Herrn Mollath beurteilen.

Teilen Sie die Meinung ihrer Fraktionskollegin Inge Aures, dass die bayerische Justizministerin zurücktreten soll?

Sehen Sie die Notwendigkeit als Volksvertreter im Falle des Gustl Mollath auch die Meinung des Volkes gegenüber den offensichlichen Fehlern im Justizapparat kritisch nachzugehen, oder hat sich Ihrr Meinung nach die Politik gänzlich mit Bewertungen zur Justiz und Rechtsfällen zurückzuhalten?

MFG
Jan Richter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Richter,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Ich habe in der Tat gesagt, dass die Entscheidung des LG Regensburg ein Signal für die Unabhängigkeit der Justiz ist, weil sie dem medialen und politischen Druck nicht erlegen ist. Ich habe weiterhin gesagt, dass die Argumentation des LG in dem sehr ausführlichen Beschluss vertretbar ist und dass die Entscheidung nicht rechtskräftig wird, weil es Beschwerden zum OLG Nürnberg geben wird. So ist es ja auch gekommen.
Die Entscheidung des OLG Nürnberg, den Beschluss des LG Regensburg aufzuheben und die Erneuerung der Hauptverhandlung anzuordnen, weil das OLG im Gegensatz zum LG vom Vorliegen einer unechten Urkunde ausging, ist selbstverständlich auch vertretbar. Die vom OLG Nürnberg in dem Beschluss zur Aufhebung der Entscheidung des LG Regensburg angeordnete Entlassung des Herrn Mollath ist gut und die logische Konsequenz der Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens.

Es ist das gute Recht meiner Fraktionskollegin Aures, den Rücktritt der Justizministerin zu fordern. Ich erlaube mir allerdings, anderer Meinung zu sein.

Selbstverständlich ist es zulässig, auf politischer Ebene Entscheidungen von Staatsanwälten und Gerichten zu kritisieren. Das habe ich oft genug auch getan. Es darf allerdings nicht der Anschein erweckt werden, dass die Politik unabhängigen Gerichten Anweisungen für bestimmte Entscheidungen geben will. Wenn bei der Justiz Fehler bei der Anwendung von Gesetzen gemacht werden, gibt es den Instanzenzug und notfalls auch die Verfassungsgerichtsbarkeit. In unserem Rechtsstaat darf sich die Politik nicht anmaßen, gerichtliche Entscheidungen aufheben zu wollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt verständlich machen.

MfG

Franz Schindler