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Franz Obermeier
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Frage von Anton I. •

Frage an Franz Obermeier von Anton I. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Obermeier,

das Thema Mindestlohn beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Können sie mir erklären mit welcher Begründung ein Unternehmer Menschen beschäftigt, mit einer Bezahlung die, selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung, nicht zum Leben reicht?

M.f.G.
Anton Irl

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Antwort von
CSU

Hallo Herr Irl,

ein Mindestlohn löst die Probleme sicher nicht. Stellen Sie sich vor, wir hätten zwischen Flensburg und Berchtesgaden einen Mindestlohn von 7,50 Euro. Würden wir den Betroffenen in unserem Wahlkreis dadurch den Gang zur ARGE ersparen? - Ich glaube nicht!

Ein konkretes Beispiel ist der Bodenverkehrsdienst am Münchner Flughafen: Hier drängt seit einigen Jahren ein Billiganbieter auf den Markt der Abfertiger. Mit Niedriglöhnen und Leiharbeitern verschafft sich diese Firma einen Vorteil gegenüber den tarifgebundenen Anbietern. Mit einem bundeseinheitlichen Mindestlohn würde sich an dieser Situation kaum etwas ändern.

Besser wäre es, wenn die Tarifparteien eine branchenbezogene Tarifstruktur aushandeln, die die Bundesregierung anschließend für allgemein verbindlich erklärt. Damit wäre jeder Anbieter in der Branche gezwungen, sich an diese Tarife zu halten. Der Wettbewerb würde primär über Qualität ausgetragen - nicht über Personalkosten.

Dies würde meiner Meinung nach mehr bringen als ein Mindestlohn: Denn damit könnte man auf regionale Besonderheiten weit besser Rücksicht nehmen. Flughafenregionen sind in aller Regel Hochpreisregionen. Mit weniger als zehn Euro Stundenlohn kann hier niemand vernünftig leben. Deswegen brauchen wir hier auch eine Lohnuntergrenze.

In einer sozialen Marktwirtschaft gibt es einerseits den Markt, mit Wettbewerb und Konkurrenzdruck. Andererseits gibt es den Bürger mit seinem berechtigten Anliegen, von Vollzeitarbeit vernünftig leben zu können. Wenn dieses Gefüge aus dem Gleichgewicht gerät, sind die Tarifparteien und die Politik gefordert. Deshalb werde ich mich bei oben genanntem Beispiel für einen branchenweit gültigen Tarif mit Allgemeinverbindlichkeit und Lohnuntergrenze bei den Bodenverkehrsdiensten einsetzen.

Viele Grüße
Franz Obermeier