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Franz-Josef Jung
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Frage von Klaus S. •

Frage an Franz-Josef Jung von Klaus S. bezüglich Innere Sicherheit

1) Immer wieder wird mir von Angehörigen der in Deutschland stationierten U.S. Truppen gesagt dass das Gelände der Liegenschaft Ramstein und die Kasernengelände Ansbach-Katterbach und Illesheim von den U.S.A. gekauft wurden und diese dort machen könnten was sie wollten. Seitens der Bundesregierung wird dagegen immer behauptet dass sämtliche Liegenschaften im Eigentum des Bundes seien und nur zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurden.

Meine Frage: Wer ist rechtmäßiger Eigentümer der genannten Liegenschaften und hat Verfügungsgewalt?

2) Vor ca. 2 Jahren gab die U.S. Armee bekannt, aus den Standorten Bamberg und Schweinfurt abzuziehen. Daraus lässt sich schließen dass die Stationierung von U.S. Einheiten dort nicht zur Landesverteidigung notwendig war, bzw. auch nicht zur Unterstützung der Bundeswehr, was Voraussetzung zur dauerhaften Stationierung von ausländischen Truppen in Deutschland ist. Inzwischen hat die U.S. Armee offensichtlich ihre Pläne geändert und beschlossen diese beiden Standorte sogar auszubauen. Dies kann aber unmöglich mit der Notwendigkeit der Landesverteidigung bzw. militärischen Notwendigkeit begründet werden. Demzufolge ist diese weitere Stationierung widerrechtlich. Warum fordern Sie die U.S.A. nicht auf, diese nicht notwendigen Truppen endlich abzuziehen?

3) Halten Sie Deutschland für ein voll souveränes Land?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Recht der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika zum dauerhaften Aufenthalt (Stationierung) in Deutschland ergibt sich aus dem Aufenthaltsvertrag vom 23. Oktober 1954 (BGBl. 1955 II, 253). Die Rechte und Pflichten der US-Streitkräfte während eines solchen Aufenthaltes sind im NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 (BGBl. 1961 II, 1190) sowie im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II, 1183, 1218) geregelt.

Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut wurde zuletzt durch das Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594, 2598) geändert. Danach können die US-Streitkräfte innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen unter Anerkennung des deutschen und europäischen Rechts.

Eigentümerin der überlassenen Liegenschaften ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Die strategische, bereits 2004 bekannt gegebene Stationierungsplanung der US-Streitkräfte ist ein permanenter Prozess, der andauert und noch nicht abgeschlossen ist. Bundes-, Landes,- und Kommunalbehörden werden regelmäßig über Stationierungsanpassungen im Rahmen der strategischen Stationierungsplanung durch die zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika konsultiert.

Der Stationierung amerikanischer Streitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland kommt nach wie vor eine herausragende Bedeutung zu. Sie liegt unverändert im besonderen deutschen Interesse.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Franz Josef Jung