Fragen und Antworten

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Antwort von Franz Bitz
FREIE WÄHLER
• 25.01.2008

(...) insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk und das Fernsehen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, nämlich der Hilfe zur Meinungsbildung, nicht nach. Wenn überhaupt, dann wurden die nicht im Landtag vertretenen Parteien nur erwähnt, aber keine Information oder Auseinandersetzung mit den Inhalten ihrer Programme vorgenommen. (...)

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