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Frage von Jörg K. •

Frage an Frank Peters von Jörg K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Peters,

Pressemeldungen zufolge planen Bund und Länder Gebühren für Sozialgerichtsverfahren einzuführen. Betroffene sollen zukünftig eine Grundgebühr von 75 € vor Einleitung eines Verfahrens zahlen. Wenn ihnen diese Zahlung nicht möglich ist, können sie zwar Prozesskostenhilfe beantragen, müssen diese jedoch mit 50 € kofinanzieren.
Die Folge wäre, dass insbesondere Erwerbslose zunächst einmal tief in die Tasche greifen müssten, ehe sie die Möglichkeit hätten sich gerichtlich gegen fehlerhafte Alg II-Bescheide oder fragwürdige Leistungskürzungen zu wehren. Denjenigen, für die die Sozialgerichtsbarkeit eingeführt wurde, nämlich für die materiell schlechter gestellten Bürger und Bürgerinnen, soll anscheinend die Möglichkeit versperrt werden, gegen Entscheidungen staatlicher Stellen den Rechtsweg zu beschreiten.
Was halten Sie von diesen Plänen? Halten Sie es für legitim und mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar, der Überlastung der Sozialgerichte damit zu begegnen, Erwerbslose durch hohe Kosten abzuschrecken?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Klitscher

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Antwort von
FDP

Hallo Herr Klitscher,

Ich muss sagen, dass mir diese Pläne nicht bekannt sind. Allerdings halte ich es absolut nicht für legitim, Sozialgerichte zu entlasten, in dem man durch abschreckende Gebühren Leute davon abhält, den Gerichtsweg zu beschreiten, vor allem Leute, die Probleme haben, diese Gebühren aufzubringen. Gegen die Entscheidungen staatlicher Stellen gerichtlich vorzugehen, halte ich für ein Grundrecht, das nicht für einige Bevölkerungsgruppen eingeschränkt werden darf.
Wenn das so stimmt, wäre es wieder mal ein Zeichen dafür, dass der Staat wenig von seinen Bürgern hält. Das entspricht absolut nicht meinem Staatsverständnis, das den Staat als Diener des Bürgers sieht und nicht umgekehrt.

Viele Grüße
Frank Peters