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Frank-Peter Kaufmann
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Frage von Norbert D. •

Frage an Frank-Peter Kaufmann von Norbert D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kaufmann,

Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.

Was werden Sie dagegen unternehmen, dass Opfer von sexueller Gewalt nicht mehr länger schweigen müssen?

Unterstützen Sie die Petition "Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben", die von mir am 12. August 2007 an den Deutschen Bundestag eingereicht wurde?

Auf meiner Homepage besteht die Möglichkeit, die Petition zu unterschreiben?

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Denef,

Ihre Einschätzung, dass Opfer sexueller Gewalt schweigen müssten, kann ich in der von ihnen formulierten Allgemeinheit nicht teilen. Soweit die üblichen Adressen (Polizei bzw. Staatsanwaltschaft) im Einzelfall nicht infrage kommen, ist es für Hilfesuchende sicherlich das Beste, eine Person ihres persönlichen Vertrauens einzuschalten, die behilflich sein kann, die Wege zu den Behörden zu gehen. Solche Personen können seelsorgerisch, sozial beratend oder auch rechtlich beratend Tätige sein.
Für Jugendliche kommen als Hilfe leistende Personen sicherlich auch z.B.MitarbeiterInnen der Jugendpflege oder der Erziehungsberatung infrage. Durch die finanziellen Kürzungen der Landesregierung unter Roland Koch in den vergangenen Jahren, ist das Beratungs- und Hilfsangebot in Hessen allerdings sicherlich schlechter geworden. Hier kann und muss m.E.Landespolitik wieder für deutliche Verbesserungen sorgen.

Soweit es sich um die Verjährung von Ansprüchen handelt, ist sicherlich juristischer Rat geboten.

Die angesprochene Petition habe ich im Register nicht gefunden; sie wäre auch nach Überschreitung der 6-Wochen Frist nicht mehr zu zeichnen gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Kaufmann