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Frage von Mario K. •

Frage an Frank Kuschel von Mario K. bezüglich Familie

Hallo Frank Kuschel,

Vereinssport ist ein wichtiges kommunales Thema. Oft haben Kommunen sportliche
Anlagen an private Betreiber verkauft oder übergeben, so müssen Vereine Mieten
oder Pachten zahlen. Steht dies nicht im Widerspruch zur Thüringer Verfassung?
Sollten Sportstätten für Vereine nicht generell kostenfrei zur Verfügung
gestellt werden? Und was können Vereine tun, um die Kosten für Sportstätten
erstattet zu bekommen? (vor allem wenn Komunen kein Geld für weitere freiwillige
Aufgaben haben)

vielen Dank für ihre Antwort
Marion Keim

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Keim,

Die von Ihnen beschriebene Situation ist die Folge der Finanzkrise der Thüringer Kommunen. Die Thüringer Kommunen sind im starken Maße unterfinanziert und müssen deshalb Vermögen veräußern, Einrichtungen schließen oder privaten Betreibern zur Bewirtschaftung übertragen. Hier ist das Land gefordert, über einen angemessenen Finanzausgleich den Kommunen ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen. Hier hat im Übrigen der Thüringer Verfassungsgerichtshof exakte Vorgaben für das Land gemacht. Dieser Finanzausgleich ist deshalb erforderlich, weil die Kommunen nur etwa 20 Prozent ihrer Ausgaben über eigene Steuereinnahme decken können. Auf die Höhe der Steuereinnahmen haben die Kommunen nur begrenzten Einfluss. Das Steuerrecht wird vom Bund in Kooperation mit den Ländern bestimmt.

Nicht unerwähnt will ich lassen, dass es auch einige Kommunalpolitiker gibt, die wegen ihrer neoliberaler Grundüberzeugung kommunale Einrichtungen privatisiert haben.

Die Folgen der Privatisierung haben die Bürger, in dem von Ihnen beschrieben Fall, die Sportler und Sportvereine, zu tragen.

Die kostenfreie Nutzung von Sportstätten für den Vereinssport ist gegenwärtig nur dort zwingend vorgegeben, wo die Kommunen Eigentümer der Einrichtungen und diese für den Vereinssport vorgesehen sind.

Auch bei Einrichtungen, die öffentlich gefördert wurden und dem Vereinssport dienen, muss die kostenlose Nutzung gewährleistet werden (also nicht so bei Spaßbädern, da diese dem Freizeitsport zugeordnet sind).

Also selbst, wenn eine Sportanlage jetzt privat betrieben wird, aber öffentlich gefördert wurde, ist die unentgeltliche Nutzung zwingend vorgeschrieben. Bei privaten Sportstätten ohne Förderung entscheidet der Betreiber selbst, welche Nutzungsentgelte er erhebt.

Natürlich weiß ich, dass das von mir Beschriebene die Theorie ist und die Praxis auch anders aussehen kann. Da muss im Einzelfall immer geprüft und gegebenenfalls gehandelt werden.

Gemeinden, die zusätzliche Finanzmittel benötigen, werden vom Land gezwungen, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Hierzu zählen dann auch Nutzungsgebühren für Sportanlagen. In diesen Fällen müssen also die Bürger für die Finanzmisere ihrer Kommunen mit haften. Die Kostenerstattung für Vereine ist eine sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen. Diese entscheiden also selbst, und da entsteht oft ein "Teufelskreis". Die Kommunen haben kein Geld und erheben Nutzungsgebühren, und da ist es nahezu ausgeschlossen, dass sie dann Kostenerstattungen für Vereine finanzieren können.

Einige Gemeinden versuchen, das Problem dadurch zu lösen, dass die Sportstätten an Vereine zur Eigenbewirtschaftung übertragen werden. In diesen Fällen müssen die Vereine zwar keine Nutzungsentgelte zahlen, aber die Kosten der Bewirtschaftung und Unterhaltung selbst tragen. Die Wirkung auf die Vereine ist somit identisch.

Die Lösung kann nur darin bestehen, dass Sport als Pflichtaufgabe für die Kommunen definiert wird. Dann müssten die Kommunen und das Land die Kosten für Sportstätten, die dem Vereinssport dienen, selbst tragen. DIE LINKE hat hierzu im Landtag schon mehrfach Vorschläge unterbreitet, die jedoch an der Blockadehaltung der CDU scheiterten.

Klar geht es bei dieser Frage wieder ums Geld. Andererseits leistet der Sport viel für die Gesellschaft, und in der Folge können soziale Kosten gespart werden. Schließlich leisten Sportvereine eine bemerkenswerte und wirksame Kinder- und Jugendarbeit.

Doch in solchen Zusammenhängen denkt die CDU leider nicht. Jeder Euro, der in den Sport investiert wird, wird wahrscheinlich bei den sozialen Folgekosten gespart. DIE LINKE wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Sport als Pflichtaufgabe definiert wird. Zudem brauchen wir zusätzliche Mittel für die Förderung von Sportstätteninvestitionen. Hier fehlen pro Jahr mindestens 10 Millionen Euro in Thüringen. Die weitere Privatisierung von Sportstätten lehnt DIE LINKE ab.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel