Antwort ausstehend von Frank Kupfer CDU
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Frank Kupfer
(...) Antwort: Die Aufhebung der bisherigen Befreiung der Wasserkraftnutzung von der Wasserentnahmeabgabe (wie Trinkwasser und Abwasser) begründet sich in der Pflicht zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben nach Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Danach wird die Wasserkraftnutzung ausdrücklich als Wasserdienstleistung und nicht wie bisher dem weiteren Begriff der Wassernutzung eingestuft. (...)