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Frage von Ullrich F. •

Frage an Frank Heidan von Ullrich F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heidan,

bei Manroland Plauen brennen immer noch allnächtlich die Lichter, aber es sind, wie zum Hohn, nur die Lichter der Werbeanlagen. Hauptsächlich aus der Belegschaft kam damals auch der Ruf nach Hilfe aus Politik, Kommune, Land, ... Ihr Parteifreund Landrat Lenk wörtlich am Anfang der Krise zitiert : "Wir stehen Gewehr bei Fuß", nur angelegt hat er eben nicht bzw. eher nur Platzpatronen verschossen.

Sie und ich wissen, vor Manroland gab es in Plauen noch andere Betriebe, die platt gemacht wurden.

Aktuell steht/stand lt. Pressemeldungen wieder eine Plauener Einrichtung vor der Insolvens. Der VFC Plauen. Aufsichtsratsmitglied u.a. dort: Frank Heidan, Mitglied des Sächsischen Landtages.

Wie bewerten Sie rechtlich, daß die Stadt Plauen jetzt mit einer Bürgschaft einsprungen ist. Im §83 der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Bürgschaftsvergabe geregelt. Auf der Webseite des Landes Sachsen können wir wortwörtlich nachlesen: "....Bürgschaften etc. zugunsten privater Unternehmen, an denen die Gemeinde nicht beteiligt ist, oder Sportvereine gehören grundsätzlich nicht zum Aufgabenkreis der Gemeinde. ..."

Sie kennen als MdL durch Ihre Kontakte zu den Plauener Bürger sicherlich besser als ich die lange Mängelliste kommunaler Aufgaben, die die Stadt auf Grund der Finanzlage nicht abarbeiten kann. Ist die Bürgschaftvergabe, damit ist ja der VFC noch nicht mal gerettet, nicht gerade auch deshalb moralisch unvertretbar ?

Ich bitte um eine zeitnahe Anwort.
Ullrich Fritzsche

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fritzsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie gestatten mir, diese Frage nach den Themen zu beantworten. Ich sehe nämlich keine Verbindung zwischen der Unternehmensinsolvenz Manroland und dem VFC.
Es ist für die Stadt Plauen und besonders für jeden einzelnen Mitarbeiter der Plamag eine besondere Tragik, dass kein Unternehmer oder Investor für den insolventen Betrieb gefunden werden konnte. Sicher sind die genauen Ursachen dabei noch zu analysieren. Aus Ihrem Text vernehme ich, dass die verantwortlichen Politiker für diesen Fall keine Bürgschaft, oder finanzielle Unterstützung leisten wollten. Dies kann ich in keiner Weise bestätigen. Bürgschaften, zinsgünstige Kredite, oder Zuschüsse stehen in Sachsen sicher jeden Unternehmer zur Verfügung, wenn das Geschäftsmodell hinreichend plausibel ist. Für die Plamag war aber gar kein Geschäftsmodell zur Weiterentwicklung vorhanden. Das Geschäftsmodell bis zur Insolvenz von manroland war nicht auf tragenden Säulen einer zukunftsfähigen Geschäftsentwicklung aufgebaut. Sonst hätte man ja nicht Insolvenz beantragen müssen. Ähnliches spielte sich bei Firmen wie die Enka ab. Nun aber zum Thema VFC:

Ich gestatte mir den §83 in Kopie mit beizulegen:

" § 83 SächsGemO(Gesetz) - Landesrecht Sachsen Sicherheiten und Gewährleistung für Dritte

(1) Die Gemeinde darf keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter bestellen. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

(2) Die Gemeinde darf Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, wenn sie nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden. § 82 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Rechtsgeschäfte, die den dort genannten Rechtsgeschäften wirtschaftlich gleichkommen, insbesondere für die Zustimmung zu Rechtsgeschäften Dritter, aus denen der Gemeinde in künftigen Haushaltsjahren Verpflichtungen zur Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen erwachsen können.

(4) Das Staatsministerium des Innern kann Ausnahmen nach Absatz 1 allgemein zulassen."

Ihre Feststellung, Sportvereinen laut Gesetz grundsätzlich keine Bürgschaften zu ermöglichen, kann ich nicht erkennen.

Sicher gehören Sport, das Ehrenamt und viele freiwillige Aufgaben auch zum Leben einer Gemeinde. Damit leite ich auch eine moralische Verpflichtung zur Unterstützung durch die Gemeinde ab. Ich bin Ihrer Meinung, dass dabei die Pflichtaufgaben der Kommune nicht vernachlässigt werden dürfen, was sie im Übrigen auch nicht macht.

Mit freundlichen Grüßen

F. Heidan