Frank Döblitz
CDU
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Frage von Christine und Karsten A. •

Frage an Frank Döblitz von Christine und Karsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Döblitz,

unsere Frage bezieht sich auf das Hamburger Hundegesetz wie folgt:

mein Mann u. ich führen regelmäßig 2 Hunde für die wir jeweils seit 2006 einen Hundeführerschein erworben hatten, in der nahegelegenen Parkanlage Rahweg spazieren. Obwohl wir im Besitz der Hundeführerscheine sind, dürfen wir unsere Hunde lt. Eimsbütteler Bezirksverwaltung außerhalb der Hundeauslauffläche nicht ohne Leine laufen lassen.
Im Bezirk Wandsbek zum Beispiel dürfen wir unsere Hunde aufgrund der Hundeführerscheine unangeleint laufen lassen, warum nicht in der Parkanlage Rahweg?
Im Rahweg dürfen wir unsere von der Anleinpflicht befreiten Hunde nur auf den Hundeauslaufflächen (Rasenflächen) ableinen. Lt. Gesetz müssen in öffentl. Grün- u. Erholungsanlagen Wege, Pfade u. Rasenflächen freigegeben sein, im Rahweg ist aber nur eine Rasenfläche als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen. Bisher wurden keine Wege oder Pfade im Rahweg freigeben für von der Anleinpflicht befreiten Hunde.

Unsere Frage dazu: Wann können wir mit der Freigabe von Wegen u. Pfaden in der Parkanlage Rahweg für von der Anleinpflicht befreiten Hunden rechnen?
Wie sehen Sie die weitere Zukunft von uns Hundehaltern?

Mit freundlichen Grüßen

Familie Aldram

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Aldram, sehr geehrter Herr Aldram,

da ist es wieder: das Hamburger Hundegesetz. Wir haben uns seinerzeit als Kommunalpolitiker sehr schwer getan, geeignete Hundeauslaufflächen aus zu weisen.

Als Folge des Hundegesetzes war die aber zwingend notwendig. Nun ist der Bezirk Eimsbüttel einer der dicht besiedelten in Hamburg. Hier geeignete Flächen zu finden erwies sich als besonders schwierig. Je mehr man in die Materie eindringt, desto schwieriger wurde die Antwort auf die Frage, wie viel Platz, Fläche oder Raum ein Hund benötigt, um artgerecht laufen zu können. Ich selbst konnte damals und auch heute recht wenig dazu sagen, da ich selber keinen Hund habe. Als Kind hatten wir einen Schäferhund aber auch einen großen Garten. Damals gab es ebenso wenig Ärger mit Hundekot auf den Gehwegen, wie mit sich durch Hunde bedroht gefühlte Mitmenschen, weil es einfach genug Platz für Mensch und Tier gab. Ihre spezielle Situation am Rahweg ist bestimmt aus Ihrer Sicht schwierig. Als wir die Hundeauslaufflächen auswiesen, haben wir uns strikt nach dem Regionalprinzip verhalten. Das heißt, dass die Kollegen vor Ort entschieden, welche Flächen sie für Hunde am besten zum Auslaufen hielten. Gerne kann ich Ihnen Informationen über Eidelstedt und Stellingen zum Thema geben, nicht zu Niendorf. Bitte wenden Sie sich an die Niendorfer Kollegen, wie zum Beispiel Rüdiger Kuhn oder Carsten Ovens.

Vielleicht kann ich Ihnen bei anderer Gelegenheit eine erschöpfendere Antwort geben.

Viele Grüße aus Eidelstedt
Frank Döblitz