
(...) eine Sprachprüfung für Einreisewillige halte ich grundsätzlich für richtig. In dem von Ihnen nunmehr angesprochenen Sonderfall des Ehegattennachzugs von mit einem/einer Deutschen verheirateten Ehegatten sind allerdings die Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Klagen gegen die Regelung zum Ehegattennachzug sind bereits eingereicht. (...)