(...) auf auch die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Der Untersuchungsausschuss hatte weder den Auftrag noch aufgrund der Gewaltenteilung die Kompetenz, das Urteil des LG Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 für falsch oder richtig zu halten. Mit dem Attest haben wir uns folglich auch nicht befasst. (...)
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