(...) Aus rechtlicher Sicht ist also gegen eine Beobachtung von Abgeordneten nichts einzuwenden. (...) Zusätzlich muss bei der Fragstellung erwähnt werden, dass es bei der Beobachtung von Abgeordneten keine nachrichtendienstlichen Mittel verwendet werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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