
(...) Ich möchte noch abschließend darauf hinweisen, dass die Rechtsauffassung der christlich-liberalen Koalition durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt wurde. Dem Inkrafttreten des ESM sowie des Fiskalpakts stehen demnach keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Zu diesem Ergebnis kam das BVerfG bei seiner Prüfung der eingereichten Anträge auf einstweilige Anordnung. (...)