
(...) über einen Misstrauensantrag muss laut Verfassung des Landes Berlin, Artikel 57 Absatz 2 Satz 2 ( http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vFiles/D14/$FILE/Verfassung%20von%20Berlin%20(17.03.10).pdf ), namentlich abgestimmt werden. Eine geheime Abstimmung ist damit ausgeschlossen. (...)