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Florian Bernschneider
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Frage von Martiné S. •

Frage an Florian Bernschneider von Martiné S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Bernschneider!

Am 09.10. befragte ich Sie über dieses Portal zu Nebenverdiensten und Korruption im Bundestag, mit Hinweis auf das jahrelange Bestehen einer bereits bestehenden Verordnung seitens der EU.

Ihre Antwort empfand ich als überheblich und unfreundlich, zudem stellten sie gewisse Punkte regelrecht in Abrede! Dies bitte vorweg als Punkt! Darum frage ich sie nun erneut, warum sich die FDP gegen ein entsprechendes Vorgehen bei Abgeordnetenbestechung nicht kooperativ zeigt? Ihre Aussage, der gesamte Tenor Ihrer Antwort, erscheint mir in Bezug zur derzeitigen Petition dieses Portals an die FDP unangebracht. Auch der Artikel und das Video auf diesem Portal, stimmen meiner Sichtweise eher zu als ihren Aussagen! Besonders die Aufzählung der "Schurkenstaaten", in denen wir uns wie gesagt in guter Gesellschaft befinden; wird dort nahezu wortwörtlich übernommen!

Darum trenne ich nun die Emotionen; und frage differenzierter:

1. Woher haben Sie die Antworten auf meine Frage vom 09.10.? Besonders das entsprechende Gesetz gegen Lobby-Arbeit und Korruption würde mich brennend interessieren?

2. Wenn Sie persönlich für mehr Transparenz sind, warum haben Sie am 08.11. gegen die Offenlegung auf Euro und Cent gestimmt? Das ist doch nunmehr nach ihren Antworten etwas verwirrend!

3. Warum muss einer "liberalen" Partei eine Petition gegen Korruption überreicht werden?

Als Nachsatz, immerhin ist Herr Rösler ihr Parteivorstand; seine Aussagen betreffend des Wahlkampfes zur Beschönigung des Arbeitsberichtes sind einfach nur traurig! Taktieren auf Kosten der Ärmsten! Das Minesterium von Frau von der Leyen hat da schon sehr gründlich recherchiert, ich habe ihn noch in Rohfassung geniessen dürfen! Bitte, als abschließende Frage: Weshalb muss so ein Bericht beschönigt werden; warum die Makulatur? Schön reden anstatt Verantwortung übernehmen? Es betrübt mich so etwas überhaupt zu fragen; doch mich interessiert Ihre persönliche Meinung...

MfG

Schwabe

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Antwort von
FDP

Liebe/r Frau/Herr Schwabe,

gerne antworte ich erneut auf Ihre Anfrage, möchte Sie allerdings auch bitten, meine Antwort tatsächlich zu lesen. Ein Teil Ihrer Nachfragen habe ich meines Erachtens bereits in meiner ersten Antwort vom Oktober 2012 beantwortet.

Sie hatten geschrieben, dass Sie nicht nachvollziehen können, warum die seit 9 Jahren bestehenden UN-Konvention noch nicht durch den Deutschen Bundestag umgesetzt worden ist. Von einer EU-Richtlinie war in Ihrem Beitrag nicht die Rede. Auf Ihre Frage hin habe ich wie folgt geantwortet:

„Es wird in Teilen der Medien und von der Opposition der Eindruck erweckt, als wäre Abgeordnetenbestechung in Deutschland erlaubt. Das ist falsch. Die Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten steht bereits seit 1994 unter Strafe. Und Deutschland lag im von Transparency International 2009 herausgegebenen Index der im Bereich der Politik am wenigsten von Korruption betroffenen Staaten auf Platz 6 und damit in positiver Hinsicht vor 174 anderen Staaten - von denen etliche natürlich die UN-Konvention ratifiziert haben. Russland zum Beispiel liegt auf Rand 146, Frankreich auf Platz 24 des Index. Damit sind zwar immer noch 5 Länder vor uns, aber die Platzierung zeigt allemal, dass die bestehenden Regelungen eine hohe Wirksamkeit gegen die Bestechung von Abgeordneten gewährleisten.“

Damit wollte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass allein die Unterzeichnung einer UN-Konvention noch lange nicht dazu führt, dass Korruption aktiv und erfolgreich bekämpft wird. Daher empfinde ich Ihre Aussage, dass sich Deutschland mit Syrien, Tschad usw. ja in „guter Gesellschaft“ befinde, als schlicht nicht gerechtfertigt. Ansonsten möchte ich Sie bitten, sich meine Antwort noch einmal genau durchzulesen, da ich zu all Ihren damaligen Fragen Stellung bezogen habe.

Nun zu Ihren neuen Fragen:
Punkt 1: Das Gesetz, das Politiker-Bestechung unter Strafe stellt, stammt aus dem Jahre 1994 - wie ich schrieb. Die Abgeordnetenbestechung wird seitdem durch § 108e Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe gestellt. Den Gesetzestext können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de) einsehen.

Punkt 2: Auch darauf bin ich in meiner Antwort vom 15.10.2012 eingegangen. Das Thema ist zu komplex, um es zum Gegenstand von Polemik oder Wahlkampfgetöse zu machen. Der von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf hatte aber genau dies zum Ziel. Denn bisher ist es traditionell so gewesen, dass sich die im Parlament vertretenen Fraktionen über die Regeln zur Veröffentlichung von Nebenverdiensten im Ältestenrat des Bundestages verständigt hatten. Auch auf diesen Umstand hatte ich Sie in meiner Antwort aufmerksam gemacht. Diese Tradition hat die Opposition mit ihren Initiativen aufgelöst, was ich bedaure. Daher hat die Koalition die Anträge geschlossen abgelehnt.

Punkt 3: Diese Frage könnten Sie genauso gut an SPD oder Grüne stellen. Denn auch in der Regierungszeit von Rot-Grün ist in diesem Bereich so gut wie nichts passiert. Ich kann Ihnen aber sagen, dass bereits in dieser Woche eine neue Regelung zur Veröffentlichung von Nebenverdiensten im Deutschen Bundestag diskutiert werden soll. Zukünftig sollen die Nebenverdienste in 10 Stufen angegeben werden, was die Opposition bis zur den Vorwürfen gegenüber dem SPD-Kanzlerkandidaten Steinbrück ebenfalls gefordert hatte. Sie sind gerne dazu eingeladen, diese Debatte (voraussichtlich findet sie unter TOP 15 gegen 20:10 Uhr am Donnerstag, den 14. März, statt) im Livestream auf www.bundestag.de zu verfolgen.

Sie haben auch den Armuts- und Reichtumsbericht angesprochen. Interessant ist hierbei vor allem, dass ein ganz normaler Vorgang, nämlich die Abstimmung eines Berichtes zwischen den zu beteiligenden Ministerien (sog. Ressortabstimmung), in deren Zuge es auch zu Änderungen am Entwurfstext kommen kann, neuerdings als „Beschönigung“ gilt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen ersten Entwurf fertiggestellt, der dann gemeinsam mit den anderen Ministerien beraten und abgestimmt wurde. Daran ist nichts auszusetzen.

Zum Inhalt selbst ist zu sagen, dass alle zentralen statistischen Aussagen des Berichtes erhalten geblieben sind. Es wurde lediglich von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums dafür Sorge getragen, dass Erfolge der vergangenen vier Jahre, wie beispielsweise die Abnahme der Einkommensungleichverteilung durch gestiegene Beschäftigung und höhere Lohnabschlüsse, im Bericht entsprechend erwähnt werden. Diese positive Entwicklung ist kürzlich auch vom DIW ( http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.410475.de/12-43-1.pdf ) bestätigt worden. Das mag bestimmten Kreisen aus politischen Gründen nicht passen, ändert aber nichts an den Tatsachen. Daher wurden im Bericht entsprechende Bewertungen des BMAS verändert, wobei sich selbst diese Änderungen auf sehr, sehr wenige Textstellen des 548 Seiten umfassenden Berichts beziehen. Von einer kompletten Überarbeitung oder „Entschärfung“ des Berichtes kann daher wirklich keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider