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Florian Bernschneider
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Frage von Michael G. •

Frage an Florian Bernschneider von Michael G. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Bernschneider,

sicherlich haben Sie auch mitbekommen, dass Deutschland am EGMR wegen der praktischen Behandlung unehelicher Väter verurteilt wurde. Die FDP hat eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in dem das Problemgesetz (§1626a) so abgeändert werden soll, Vätern in Zukunft den gerichtlichen Weg einzuräumen, das Sorgerecht für uneheliche Kinder zu erlangen.

Das EGMR verurteilte aber gerade die Ungleichbehandlung von Väter und Mütter unehelicher Kinder.
Die Änderung der Gesetzeslage entsprechend der FDP-Erklärung, läuft also auch dem Urteil des EGMR zu wider.

Ich möchte anmerken, ob Sie Sich vorstellen können, was für eine Erniedrigung es ist, für eigentliche Selbstverständlichkeiten erst vor Gericht ziehen zu müssen, erst beweisen zu müssen, dass Mann gut fürs Kind ist. Wobei erst gar nicht in Betracht gezogen wird, ob nicht die Mutter die Teilnahme des Vaters boykottiert, um somit es vor Gericht es dem Vater unmöglich macht, das Sorgerecht zu bekommen.

Die heutige Gesetzeslage und die Haltung der FDP aber werden am Kernproblem nichts ändern. Vater ist der Mann nur dann, wenn Mutter das will. Wo die Mutter den Vater, unabhängig von der Beziehung zueinander, zulässt, braucht es keine Gesetze. Es braucht Gesetze gegen Mütter die ihre Macht missbrauchen.

Anders als der Gesetzgeber 1998 glaubte, missbrauchen Frauen das alleinige Sorgerecht zum Unwohl des Kindes.

Wenn der Gesetzgeber das Wohl des Kindes will, wie propagiert, sollte er die Eltern zum Kompromiss zwingen und als Basis das Doppelresidenzmodel (wie in vielen Staaten bereits üblich) einführen; wer sich diesem entzieht, sollte bestraft werden.

Ich hoffe, dass Sie mit Mutter und Vater aufwachsen durften und dadurch wissen, wie wichtig beide sind. Sie sind noch ein junger Mensch und vor allem männlich. Sie und Ihre Generation betrifft diese Problematik sehr stark, denn es wird immer seltener geheiratet.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen
Michael G.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gaese,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Dezember 2009 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Sorgerecht.

Vorab möchte ich Ihnen versichern, dass solche Richtungsentscheidungen nicht an mir vorbeigehen und dass ich die Stärkung der Mitspracherechte nichtverheirateter Väter, wie die gesamte FDP-Bundestagsfraktion, ausdrücklich begrüße. Allerdings beurteilt der EGMR in der von Ihnen angesprochenen Entscheidung nicht die abstrakte Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland, sondern einen Einzelfall.

Die FDP setzt sich seit jeher dafür ein, dass gesellschaftlichen Veränderungen wie ein sich änderndes Familienbild und neue Familienformen vom Gesetzgeber nachvollzogen werden. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Tatsache, dass die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften ansteigt, genauso wie die Zahl nichtehelicher Kinder. Es ist unbestritten, dass es dem Kindeswohl am ehesten entspricht, wenn beide Elternteile Verantwortung für das Kind übernehmen. Kinder brauchen Mütter und Väter.

Mit der Kinderschaftsrechtsreform von 1998 hat die damalige CDU/CSU/FDP-Koalition nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht ihrer Kinder gemeinsam auszuüben. Diese grundsätzliche Weichenstellung war und ist richtig. Es steht aber außer Frage, dass Rollenbilder, Familien- und Lebensformen derzeit einem Wandel unterliegen. Daher hat das Bundesjustizministerium (BMJ) eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, die klären soll, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Die Ergebnisse werden Ende 2010 vorliegen. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Auf Grundlage dieser Ergebnisse muss eine politische Entscheidung getroffen werden, die dem veränderten Familienbild, den Rechten der Väter und vor allem dem Wohle der Kinder gerecht wird. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Januar 2003 darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Sorgerecht eine „tragfähige soziale Beziehung der Eltern zueinander und ein Mindestmaß an Übereinstimmung erfordert“. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des EGMR zu prüfen.

Ich bin davon überzeugt, dass die FDP - zusammen mit ihren Koalitionspartnern und dem BMJ - die Debatte über das Urteil des EGMR und die nötigen gesetzgeberischen Änderungen mit der gebotenen Sorgfalt führen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Bernschneider