Portrait von Eva Möllring
Eva Möllring
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Möllring zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang M. •

Frage an Eva Möllring von Wolfgang M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Das EU-Glühbirnenverbot verdanken wir meines Erachtens einem verfassungswidrigen EU-Begleitgesetz und Umweltminister Gabriel.

Hr. Gabriel war mit einem Glühbirnenverbot im deutschen Bundestag gescheitert, konnte aber im Anschluss seine Ministerkollegen im EU-Ministerrat zum Glühbirnenverbot überreden. Im EU-Ministerrat und im EU-Parlament wurde dem Glühbirnenverbot zugestimmt. Dem Bundestag blieb nichts mehr anderes übrig, als die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

Hr. Gabriel hatte absolut kein Mandat für sein Vorgehen im EU-Ministerrat, ganz im Gegenteil. Der Bundestag wurde von Hrn. Gabriel ausgehebelt.

Wird das neue EU-Begleitgesetz solche Vorgehensweisen zukünftig unterdrücken?
Die Pressekommentare zu dem Gesetz lassen leider nichts Gutes ahnen.

Portrait von Eva Möllring
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mücke,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. August 2009 zum EU-Glühbirnenverbot.

Tatsächlich hat Herr Gabriel vorher dem Deutschen Bundestag kein entsprechendes Gesetz vorgelegt, sondern im Zuge der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Februar 2007 selbst die Initiative ergriffen und sich an den zuständigen EU-Umweltkommissar gewandt. Dieses Initiativrecht ohne Anbindung an den Deutschen Bundestag stand ihm rechtlich zu.

Die EU-Kommission legte wenig später dem zweiten wichtigen Gesetzgebungsorgan auf EU-Ebene, dem Europäischen Parlament eine Verordnung vor. Bei der entscheidenden Sitzung des zuständigen Umweltausschusses im Europäischen Parlament im Februar 2009 hatte die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament zwar noch versucht, die EU-Verordnung für ein Verbot von Glühbirnen zu stoppen, allerdings war ein entsprechender Antrag am Widerstand von Sozialdemokraten, Grünen und auch den Liberalen gescheitert. So konnte das EU-Glühbirnenverbot am 1. September 2009 in Kraft treten.

Für die Zukunft sehen die EU-Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon, die wir in der Sondersitzung am 8. September beschließen werden, mehr Einwirkungsrechte des Bundestages (und des Bundesrates) vor. So soll der Bundestag bei grundlegenden Machtverschiebungen auf EU-Ebene oder neuen Zuständigkeiten der EU-Kommission vorher einen positiven Beschluss fassen müssen, bevor die Bundesregierung ihrerseits zustimmen darf. Das umfasst z. B. Änderungen der vertraglichen Grundlagen der EU oder Beitrittsfragen, jedoch nicht EU-Richtlinien oder EU-Rechtsverordnungen.

Die Mitwirkung des Bundestages bei diesen Rechtsakten soll durch das „Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union“ gewährleistet werden, und zwar insbesondere durch eine frühzeitige Unterrichtung des Bundestages durch die Bundesregierung und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen des Bundestages.

Konkret auf Ihre Frage bezogen heißt dies, dass der jeweilige Minister bzw. die Kanzlerin selbst das Initiativrecht im Ministerrat betreibt – allerdings wird der Bundestag künftig stärker am Gesetzgebungsgang auf EU-Ebene beteiligt sein. Damit wird der Tendenz Einhalt geboten, europäische Rechtsakte entscheidend durch wenige Regierungsvertreter oder EU-Ministerialbeamte steuern zu lassen, indem der Deutsche Bundestag mehr Einfluss auf derartige Maßnahmen erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Möllring, MdB