(...) Meiner Meinung nach reicht allein der Verdacht einer gesundheitsschädigenden Wirkung für ein Verbot aus. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Zweck der Azofarbstoffe einzig und allein das Färben ist, d.h. für die VerbraucherInnen haben sie keinerlei weiteren Nutzen. (...)
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