(...) Ich bin der Meinung, dass die Vereinbarung eines Investitionsschutzabkommens inkl. eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens zwischen zwei hochentwickelten Rechtsräumen wie den USA oder Kanada und der EU nicht erforderlich ist: Ausländischen Investoren wird ausreichend Schutz vor nationalen Gerichten gewährt, so dass es anders als etwa bei Entwicklungsländern eines besonderen Investitionsschutzes nicht bedarf. (...)
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