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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Thomas M. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Thomas M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Dr. Rossmann,

seit eintger Zeit beschäftigt mich die Frage ob es möglich ist eine gesetzliche Grenze einzuführen, wie viel eine Person bei einem Onlinespiel ausgeben kann. Also das dem Spielebetreiber vorgeschrieben wird das Spiel so zu gestallten, dass es dem Spieler nicht möglich ist mehr Geld dafür auszugeben.

Heutzutage kann man tausende Euro pro Monat in ein Browsergame stecken und das nicht nur von Erwachsenen. Kinder klauen Geld aus der Geldbörse ihrer Eltern um sich Premiumfeatures in Browsergames zu kaufen. Erwachsene ruinieren sich finanziell, nur um sich irgend welche imaginären Gegenstände in einer Spielewelt zu kaufen. Das Problem der Onlinesucht nimmt immer mehr zu und die Betreiber dieser Spiele verhalten sich wie Dealer. Kostenlos reinsehen und dann abkassieren. Es gab auch schon einige Beiträge im Fernsehen darüber. Als Beispiel fällt mir da ein Beitrag über das Spiel Metin2 ein, wo ein Jugendlicher das Handy seiner Mutter genommen hat um sich damit Bezahlfeatures für einige tausend Euro zu kaufen.

Es gibt Gesetze für Geldspielautomaten, wie lange ein Spiel mindestens dauern muss, wieviele Spielautomaten in einer Spielhalle sein dürfen. Lotto darf man erst ab 18 Jahre spielen. Es gibt eine Menge Gesetze für alle möglichen Spiele. Nur bei Onlinespielen ohne Altersbegrenzung gibt es keine Grenzen.

Kann man da nicht eine Grenze bei den Ausgaben einführen? An wen wende ich mich am Besten?

Auch wenn Sie nicht der richtige Ansprechparter sind, so wissen Sie sicher wer sich damit auskennt.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Maser

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maser,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 18.07.2013 zum Thema Online-Spielsucht. Ich bin kein Experte in diesem Fachgebiet, aber ich möchte Ihnen trotzdem diesbezüglich die Position der SPD übermitteln.

Spielsucht ist ein großes gesellschaftliches Problem. Deutschlandweit leben ca. 500.000 Spielsüchtige. Der Fachbeirat Glücksspielsucht, ein Expertengremium, das die Länder in Fragen zum Glücksspiel berät, schätzt die direkten und indirekten Folgekosten der Spielsucht in Deutschland höher ein als die des Tabakkonsums. Die Glücksspielsucht ist aus volkswirtschaftlicher Sicht die teuerste aller Suchterkrankungen. Und das ist auch deshalb so, weil Spielsüchtige häufig in die Kriminalit abrutschen, um ihre Schulden zu decken.

Die SPD-Bundestagsfraktion - federführend meine Kollegin Angelika Graf - hat sich in dieser Wahlperiode immer wieder für eine Bekämpfung der Spielsucht eingesetzt (siehe beiliegenden Antrag und auch die Kleine Anfrage an die Bundesregierung plus Antwort und eine Pressemitteilung dazu, Drucksachen-Nrn. 17/6338 und 17/13014 und Link: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/spielverordnung-verkauft-die-fdp-den-spielerschutz ). In unserem Antrag wollen wir zusammen mit den Ländern die Spielsucht bekämpfen und das staatliche Glücksspielmonopol erhalten, um Glücksspiele soweit es geht einzudämmen. Außerdem setzen wir uns im Rahmen der Beratungen zum Grünbuch Online-Glücksspiele im EU-Binnenmarkt für einen Vorrang der Suchtprävention und Suchtbekämpfung bei Glücksspielen ein.

Als Schleswig-Holsteiner bedauere ich natürlich besonders, dass die vorherige CDU/FDP-Landesregierung dem Länder-Glücksspielstaatsvertrag als einziges Bundesland nicht beigetreten ist und somit viel zu viele Lizenzen für Online-Casinospiele vergeben wurden. Während in allen anderen Bundesländern z.B. das Onlinepokern verboten war, wurde es in Schleswig-Holstein zugunsten der Glücksspiellobby erlaubt. Als SPD/Grüne/SSW-Regierung haben wir diesen ungeheuerlichen Sonderweg gestoppt und sind dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten, um dem Glücksspielwesen incl. der evtl. Schwarzgeldwäsche deutlich engere Fesseln zu setzen und die Spielsucht damit einzudämmen. Zu erwähnen ist außerdem, dass sich die SPD in vielen Bundesländern dafür einsetzt, die Anzahl der Spielhallen-Standorte zu beschränken.

Ihre spezielle Frage, ob eine Grenze bei den Ausgaben auch bei Online-Spielen möglich ist, ist nicht leicht zu beantworten. Ich vermute nicht, denn dann müsste man auch Obergrenzen beim Online-Shopping oder beim Geldausgeben überhaupt festsetzen. Denn auch hier gibt es ein großes Suchtpotential.

Vielmehr müssen wir hier im Bereich der Forschung, der Prävention und der Behandlung ansetzen. Beim wachsenden Problem der Onlinesucht stehen wir noch am Anfang, auch was die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die daraus zu folgernden Handlungsempfehlungen betrifft. In einem Antrag in der letzten Legislaturperiode haben wir daher vor allem einen Ausbau der Forschung und der Prävention gefordert, siehe auch: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613382.pdf . Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier: http://drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/computerspiele-und-internets= ucht.html

Die SPD spricht sich weiterhin für den Ausbau von Prävention und Aufklärung aus, insbesondere auch eine Stärkung des Programms ESCapade ( http://www.escapade-projekt.de/projektinfos-escapade ). Die Gefahren eines vollständigen Abtauchens in die virtuelle Welt muss Jugendlichen und Eltern stärker bewusst werden und wir brauchen mehr Hilfsangebote für Wege aus der Sucht heraus. Wichtig ist eine Gesamtbetrachtung des Problems, da es bei Onlinesucht nicht nur um Rollenspiele mit Kaufmöglichkeiten, sondern zum Beispiel auch Online-Shopping und weitere Punkte geht, die mitunter mit finanziellen Verlusten für die Betroffenen verbunden sind. Ansatzpunkt muss sein, den Rückzug aus der realen Welt zu vermeiden.

Für den Jugendschutz gibt es zum Beispiel schon Jugendschutzprogramme mit denen die Eltern entscheiden können, was die Kinder wie lange am Computer oder im Internet machen können. Wir brauchen aber - basierend auf den ersten wissenschaftlichen Studien zum Thema - ein Gesamtkonzept, um der zunehmenden Onlinesucht zu begegnen. Dabei muss es vor allem um Ausbau von Prävention und Aufklärung sowie Hilfsangebote (auch für Erwachsene) gehen. Aber auch um Fragen, welche technischen Veränderungen möglich und sinnvoll sind (z.B. Spielunterbrechung durch Zwangspausen, Einstellungsmöglichkeiten für Spielzeitkontingente durch Eltern). In diesem Rahmen sollte auch geprüft werden, welche Vorgaben für in Spiele integrierte Kaufmöglichkeiten auf deutscher wie auf europäscher Ebene möglich, sinnvoll und umsetzbar sind.

Und nicht zuletzt: Schulen müssen junge Menschen in einer zunehmend digitalisierten Welt auch eine hinreichende Medienkompetenz vermitteln. Dies muss auch die Auseinandersetzung mit den Risiken von Computerspielen bzw. Medien im Allgemeinen mit einschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB