
(...) Wir Abgeordnete haben keine Angst vor einer Verschärfung, vielmehr sehen wir es als problematisch an, dass ein möglicher Tatbestand, wie ihn Grüne und Linke fordern, wegen fehlender Klarheit und diverser unbestimmter Rechtsbegriffe verfassungsrechtlich angreifbar wäre. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe könnte zu unklaren Ergebnissen führen (z.B. „rechtswidriger Vorteil liegt vor, wenn seine Verknüpfung mit der Gegenleistung als verwerflich anzusehen ist“, hier ist unklar wie „verwerflich“ zu definieren ist). (...)