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Erich Georg Fritz
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Frage von jürgen k. •

Frage an Erich Georg Fritz von jürgen k. bezüglich Recht

wie stehen sie zu den aktionen der BA, die mittlerweile durch ein privatunternehmen die ALG II empfänger bespitzeln und unter druck setzen lässt? was sagen sie zun den praktiken der komunen bezüglich der zwangsümzüge? wie werden sie künftig mit der thematik hartz IV umgehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuhn,

wie Sie wissen, hat die Union dem "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV) in Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Zu diesem Beschluss steht sie. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in der letzten Wahlperiode gefordert worden und stellt einen
wichtigen Reformschritt auf dem Arbeitsmarkt dar. Durch das neue Sozialgesetzbuch II (SGB II), in dem diese beiden Systeme verschmolzen wurden, wird richtigerweise der Schwerpunkt auf die Wiedereingliederung der erwerbsfähigen Hilfebezieher in den Arbeitsmarkt gelegt und nicht mehr primär auf die Zahlung des Lebensunterhalts.

Das oberste Ziel muss darin bestehen, die Betroffenen aus dem Transfersystem wieder herauszuführen, sei es durch die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten, eine passgenaue Förderung bei der Eingliederung in Arbeit, eine intensivere Betreuung durch einen
persönlichen Ansprechpartner in den zuständigen Ämtern oder auch durch die unmissverständliche Androhung sowie Durchsetzung von Sanktionen, wenn der Hilfebedürftige die notwendigen Eigenbemühungen nicht leistet, insbesondere eine angebotene Arbeit ablehnt.

Als falsch betrachtet die Union nach wie vor, diese Aufgabe einer Zentralinstanz wie der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu übertragen, die bereits heute mit den bestehenden Aufgaben überfordert ist.

Probleme bereitet die Umsetzung von Hartz IV in der Praxis. So findet die erforderliche intensive Betreuung noch nicht oder noch nicht ausreichend statt. Hinzu kommt, dass die neuen Gebilde der Arbeitsgemeinschaften, d.h. die Zusammenschlüsse von Arbeitsagenturen und Kommunen vor Ort, in der Praxis eine Vielzahl von Fragen aufwerfen. Das reicht von der Frage der Personalgewinnung über die Frage, ob Bund
oder Land die Rechts- und Fachaufsicht ausübt bis zu der Frage, welches EDV-System genutzt wird. Probleme in der Praxis gibt es auch zwischen Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Die Optionskommunen, also die 69 Landkreise und kreisfreien Städte, die für die eigenständige Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II optiert haben, verfügen beispielsweise über ein eigenes EDV-System, das nicht ohne weiteres
kompatibel ist mit dem System A2LL der Bundesagentur für Arbeit. Die Optionskommunen können daher nicht auf das System der BA zugreifen und die Bundesagentur für Arbeit ihrerseits kann offenbar die von den Optionskommunen gemeldeten Arbeitslosenzahlen nicht in ihr System überführen. Die Folge ist, dass die arbeitslosen Alg-II-Empfänger der
Optionskommunen von der Bundesagentur für Arbeit nach wie vor geschätzt werden, obwohl konkrete Zahlen von den Optionskommunen nach Nürnberg gemeldet werden.

Ein weiteres aktuelles Problem ist die Frage der Zuständigkeit für Rehabilitationsleistungen für behinderte Menschen, die nach dem SGB II Leistungen erhalten. Es scheint insoweit geklärt, als Leistungen zur Ersteingliederung, also insbesondere für jugendliche behinderte Menschen, betroffen sind. Hier soll künftig die Bundesagentur für Arbeit für alle Leistungen zuständig sein. Für die Wiedereingliederung, also insbesondere für die erwachsenen behinderten Menschen, sind im Falle der
Option die Kommunen zuständig, die ihrerseits aber keine Rehabilitationsträger nach dem SGB IX und daher nicht an alle dort genannten Verfahrensvorschriften gebunden sind. Da bundesweit ein vergleichsweise kleiner Personenkreis betroffen ist, ist zu hoffen, dass die betroffenen Kommunen bald das nötige Know-how erwerben, um die
notwendigen Leistungen zufrieden stellend anzubieten.

Angesichts dieser und weiterer Probleme werden wir die Umsetzung von Hartz IV optimieren müssen. Wir werden vor allem die Organisationsstruktur überprüfen und allen Kommunen die Option einräumen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Wir werden darüber hinaus für die Länder Experimentierklauseln schaffen, damit regionale Gegebenheiten
besser berücksichtigt werden können.

Die von Ihnen angesprochenen Zwangsumzüge hat es im großen Umfang bisher nicht gegeben, so die Bilanz des Ombudsrates in dem Ende Juni vorgelegten Zwischenbericht. Fest steht, dass einige Städte einen Mietspiegel erstellen oder diesen erneuern müssen. Nur mithilfe einer solchen Tabelle lässt sich klären, ob eine Wohnung im Einzelfall zu
teuer ist. Die Praxis sieht im Übrigen oft ganz anders aus. So wird jeder Fall einzeln überprüft und in vielen Ausnahmefällen – beispielsweise bei Schwangeren oder Familien mit kleinen Kindern – werden Überschreitungen bis zu zehn Prozent akzeptiert.
Alleinerziehenden mit mehreren Kindern wird sogar eine höhere Miete gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Erich G. Fritz MdB