(...) Im Gegenzug erkennen die Bürgerinnen und Bürger diesen Staat als legitim an - sofern sich dieser Staat im Rahmen der Gewaltenteilung auf seine ihm zugesprochenen Kompetenzen beschränkt und diese nicht einseitig gegen die Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Das Recht zu Töten ist - wie allgemein bekannt - ein absolutes Recht, dass sich einer legitimierenden Kontrolle unterwerfen muss. Auch der Staat darf nicht willkürlich handeln. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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