(...) Seit März 2010 gibt es zudem eine Rahmenvereinbarung der Sozialpartner auf EU-Ebene zur Elternzeit (2010/18/EU - Elternzeitrichtlinie), die in Artikel 5 über Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung das Ziel hat, weiter zu gehen als der TV-L. Jedoch sind konkrete Regelungen dazu in die Hände der Mitgliedstaaten und der Tarifpartner gelegt. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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