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Elisabeth Jeggle
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Frage von Matthias W. •

Frage an Elisabeth Jeggle von Matthias W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Jeggle,

halten Sie es für richtig bzw. vertretbar, daß gentechnisch veränderte Bestandteile im Pollen, bzw. der damit kontaminierte Honig, NICHT gekennzeichnet werden muß? www.foodwatch.org/de/informieren/gentechnik/e-mail-aktion-gen-honig-kennzeichnen Kann ich als erwachsener mündiger Bürger dazu gezwungen werden, Genhonig zu fr)essen? Womöglich auch bei ökologisch erzeugtem Biohonig, da ja der Pollenflug vor Grenzen nicht Halt macht? Was ist mit der Wahlfreiheit, bitteschön? Ich bin zutiefst empört, schließlich bin ich ja kein Versuchskaninchen der Agrogenkonzerne!!! Honig mit (durch Regierungsbeschluß!) geduldeten Genpollen ist ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgsetz (freie Entfaltung/gesundheitliche Unversehrtheit) und somit kriminell! Den Schaden hatte Greenpeace bereits aufgrund einer Studie eines Fütterungsversuchs (an Ratten und Mäusen mit GVO) öffentlich gemacht. Die Ergebnisse der entstandenen Leber- und Nierenschäden sind jedoch erst nach EINKLAGEN der Veröffentlichung ans Tageslicht gekommen! www.greenpeace.de/search/f%C3%BCtterungsversuch Was soll an Genpollen besser sein als an Genmais? Knapp 80% der Bundesbürger/innen wollen keine Agrogentechnik. Weshalb wird dies von den Volksvertretern immer noch nicht erkannt? Was tun Sie, um dieses in eklatant grundgesetzwidriger Weise entstandene Problem mit sofortiger Wirkung abzustellen? Schließlich gehe ich davon aus, daß auch Sie einen Eid geleistet haben, Schaden vom Volk abzuwenden, wie er zweifellos entstehen wird, wenn hier nicht sofort ohne Zeitverzug gehandelt wird! Die Diätenerhöhung haben Sie ja sicher auch angenommen. Schließlich sind aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit bereits bestäubende Instekten unterwegs. Mit der dringenden Bitte, um Stellungnahme binnen 14 Tagen oder besser noch, mutiges Einschreiten, da meine Angehörigen und ich gerne weiterhin unkontaminierten Honig essen möchten!

Mit (agro)gentechnikfeindlichen Grüßen
M. Wagner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

die geltende EU-Gesetzgebung schreibt vor, dass Lebensmittel ab einem Grenzwert von 0,9% als "genetisch verändert" gekennzeichnet werden müssen.
Es geht bei dem von Ihnen angesprochen Verfahren nicht darum, ob "Genhonig" in der EU zugelassen werden soll, sondern ob es sich bei Pollen um einen "natürlichen Bestandteil" oder um eine "Zutat" von Honig handelt. Pollen macht mit 0,003-0,3 % einen geringen Anteil im Honig aus und der Honig müsste, je nachdem ob Pollen nun Bestandteil oder Zutat ist, entsprechend gekennzeichnet werden. Es handelt sich hierbei um eine lebensmittelrechtliche Frage, nicht um Gentechnikgesetzgebung.
Ich stehe mit meinen zuständigen Kollegen und mit Imkereiverbänden in Kontakt. Das Thema ist komplex und kann meiner Ansicht nach nicht einfach auf "Genhonig" oder "kein Genhonig" reduziert werden. Ich habe daher meine Entscheidung, wie ich mich in der anstehenden Abstimmung verhalten werde, noch nicht abschließend getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Jeggle