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Elfi Jantzen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dieter K. •

Frage an Elfi Jantzen von Dieter K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Jantzen,
Artikel 146 des Grundgesetzes lautet: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Sind Sie bereit, eine Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung einzuberufen bzw. wählen zu lassen, die eine Verfassung erarbeitet und diese dem Stimmbürger zur Volksabstimmung vorlegt?
Wie können die zugewanderten Mitbürger nichtdeutscher Herkunft an einer solchen Verfassungsgebenen Versammlung beteiligt werden?
Oder hegen auch Sie den „Generalverdacht", das „blöde Volk" könne nichts entscheiden und nur Sie als Politiker sind so klug, alle Entscheidungen treffen zu können?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kersten
www.neuepolitik.com

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kersten,
ich hege ganz sicher nicht den "Generalverdacht", das "blöde Volk" könne nichts entscheiden und nur ich als Politikerin sei so klug, alle Entscheidungen treffen zu können. Ganz im Gegenteil: Ich halte die Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten an Entscheidungen im Lebensumfeld wie auch direkt-demokratischer Elemente auf allen Ebenen für notwendig, damit politische Entscheidungen nicht über die Köpfe BürgerInnen hinweg sondern an den Realitäten und unter Beteiligung der hier lebenden Menschen - egal welcher Herkunft! - gefällt werden.
Bündnis 90/Die Grünen haben sich nach der Wiedervereinigung dafür eingesetzt, eine neue gemeinsame Verfassung zu erarbeiten und zur Volksabstimmung vorzulegen. Die Erarbeitung einer neuen gemeinsamen Verfassung halte ich derzeit nicht für angebracht, die aktuell diskutierten Grundgesetzänderungen wie z.B. die Frage nach der Selbstauflösungsmöglichkeit des Parlaments und der Ermöglichung von Volksentscheiden auf Bundesebene sollten jedoch gesellschaftlich breit diskutiert und zur Volksabstimmung vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen