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Elfi Jantzen
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Frage von Ursula B. •

Frage an Elfi Jantzen von Ursula B. bezüglich Recht

Würden Sie nach der Bundestagswahl für ein Wahlrecht ab Geburt eintreten? Art.20 GG:Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt". Hier steht nicht, daß das Volk volljährig sein muß!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Brümann,

ich trete dafür ein, dass Kinder und Jugendliche als eigenständige Personen mit Selbstbestimmungsrechten stärker und direkter an allen sie betreffenden Planungen und Entscheidungen beteiligt werden. Eine Gesellschaft, die auf mündige BürgerInnen setzt, muss Kindern und Jugendlichen mehr "echte" Beteiligungsmöglichkeiten geben, sei es in der Kita, der Schule, im Betrieb oder an der Wahlurne. Denn in einer Demokratie dürfen alle wählen und jede Stimme ist gleich viel wert. Warum jüngeren Menschen dieses Grundrecht verweigert wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Bei den Diskussionen um die Herabsetzung des Wahlalters in bündnisgrünen Gremien habe ich mich deshalb in der Vergangenheit stets für das Wahlrecht von Geburt an eingesetzt und werde dies auch weiterhin tun. Das Wahlrecht soll nur von dem Kind bzw. Jugendlichen selbst ausgeübt werden können, also nicht stellvertretend von den Eltern, wie z.B. in dem von 46 Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen im September 2003 eingebrachten Antrag auf "Wahlrecht von Geburt an" gefordert. Kinder und Jugendliche sollen ab dem Zeitpunkt, wo sie sich für politische Entscheidungen - sei es auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene - interessieren, an den Wahlen teilnehmen können. Wie für alle anderen Altersgruppen besteht für sie keine Wahlpflicht, sie haben so aber die Möglichkeit an politischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken.

Leider haben wir VerfechterInnen des Wahlrechts ab Geburt in der Partei noch keine Mehrheit, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen aber für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. In Berlin setzen wir uns dafür ein, dass Jugendliche auf kommunaler Ebene mit 14 Jahren wählen dürfen und mit 16 Jahren selbst in die Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden können. Derzeit befindet sich hier ein gemeinsamer Antrag von SPD, PDS, Grüne und FDP zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Dieser Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen