(...) Im Gegensatz zu Ihrer Auffassung, daß es keine rechtlichen Bedenken gegen die Bestechlichkeit von Abgeordneten gibt, halte ich diese gerade aus meiner Erfahrung heraus als Abgeordneter durchaus für gegeben. Sie schreiben zu Recht, daß zur Bestechlichkeit eine irgendwie geartete Vorteilsnahme gehört. (...)
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