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Frage von Thomas Z. •

Frage an Eduard Oswald von Thomas Z. bezüglich Finanzen

Herr Oswald,

Sie sind Mitglied des Ausschusses für Finanzen.
Ich habe folgende Fragen zum Steuerrecht:
- Verstehen Sie das Steuerrecht vollumfänglich?
- Im deutschen Steuerrecht gibt es unglaublich viele Ausnahmen. Dies führt unweigerlich zu einer ungleichen Steuerbelastung. Dies ist natürlich unfair (im Sinne der Regelgleichheit).
- Wie bewerten Sie folgenden Vorschlag: Eine einzige indirekte Steuer (nämlich die Mehrwertsteuer) mit einem einzigen Prozentsatz, der für alle Waren und Dienstleistungen gültig ist. Ich sehe nicht was daran unfair sein soll. Im Gegenteil ist dies die einzig wirklich faire Möglichkeit. So gäbe es keine riesige und komplexe Verwaltung, keine Steuerhinterziehung und keine Verwirrung beim Steuerrecht mehr.

Ich bitte Sie um Stellungnahme.

Thomas Zink

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zink,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier bei www.abgeordnetenwatch.de.

Ich gebe Ihnen Recht, dass das deutsche Steuerrecht gerechter, einfacher und vor allem unbürokratischer werden muss, vor allem auch um Verständnis und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen. Dies betrifft zum Beispiel gesetzliche Regelungen, die ihren Ursprung im 19. Jahrhundert haben und den heutigen Anforderungen zum Teil nicht mehr gerecht werden.

Klar ist aber auch, dass man ein über Jahrzehnte gewachsenes Steuersystem nicht so ohne Weiteres gegen ein neues austauschen kann. Im Bereich der indirekten Steuern (Umsatzsteuer und Verbrauchsteuer) begründet sich die Kritik an der aktuellen Systematik vor allem darin, dass die überwiegende Anzahl der aktuell geltenden Mehrwertsteuerermäßigungen auf das Jahr 1968 zurück gehen und deshalb nicht mehr zeitgemäß seien. Um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Kritik zu erreichen, hat sich die christlich-liberale Koalition auf eine Prüfung der Systematik der ermäßigten Mehrwertsteuersätze verständigt. Konkret haben wir hier die Einsetzung einer entsprechenden Kommission vereinbart.

Es muss ein ausgewogenes und schlüssiges Gesamtkonzept gefunden werden, das auch den finanzpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Mehrwertsteuerreduzierungen müssen dabei im Einklang mit europäischem Recht erfolgen. Das Umsatzsteuerrecht ist in den EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 99 EG-Vertrag insbesondere durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie weitgehend harmonisiert. Die Mitgliedstaaten sind nach Artikel 189 Abssatz 3 EG-Vertrag an die Bestimmungen dieser Richtlinie gebunden.

Die Umsatzsteuer ist von ihrer Wirkung her eine Verbrauchsteuer, wird aber wie eine Verkehrsteuer - auf Lieferungen und Leistungen, also Umsätze - erhoben. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Bruttopreis, den der Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellt, also einschließlich etwaiger anderer Steuern. Dieser Umstand ist EU-rechtlich harmonisiert, also vom nationalen Gesetzgeber nicht zu ändern, und von Obersten Gerichten als nicht zu beanstanden beurteilt worden. Die speziellen Verbrauchsteuern werden gemäß ihrer Begründung, als so genannte Lenkungssteuern eingesetzt.

Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB