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Frage von Gerhard R. •

Frage an Eduard Oswald von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Oswald,

werden Sie darauf bestehen, dass die bei den Banken durch die Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer entstehenden Mehrkosten von den Kirchen übernommen werden?

Wird ab 2011(nach Einrichtung der staatlichen Datenbank) der Berliner Kirchensteuerskandal - Einzelheiten finden Sie in zahlreichen Fragen an und in den Antworten von Wolfgang Wieland - auch weiterhin möglich sein?

Wie können sich Personen bei der Datenbank gegen falsche Angaben zur Kirchenzugehörigkeit wehren?

Wie können sich Betroffene wehren, wenn zu Unrecht von den Banken Kirchensteuer abgezogen wurde?

Werden Kirchensteuerpflichtige auch von den Banken Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen erhalten?

Wie beurteilen Sie die Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz an der Kirchensteuerankoppelung?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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CSU

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Zuge der Unternehmensreform 2007 können Anleger per Antrag bei der Bank auch die Kirchensteuer abgelten lassen. Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zu Einkommen- oder Lohnsteuer in Höhe von acht oder neun Prozent, je nach Bundesland, erhoben.

Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen in Bonn an die Religionsgemeinschaften ab. Die Abführung der Kirchensteuer wird ab 2011 automatisch von den Kreditinstituten vorgenommen. Dazu müssen sie dem Kreditinstitut ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mitteilen. Die Kirche hat dem Staat die Vollmacht für den Kirchensteuereinzug übertragen und zahlt somit eine Entschädigung an den Staat, der wiederum die Kreditinstitute entlohnt. Darüber hinaus sind die Kreditinstitute für die entstehenden Kosten voll verantwortlich, weshalb es in Ihrem Interesse ist, diese bürokratisch möglichst gering zu halten. In der Übergangsphase von 2009 bis 2011 hat der kirchensteuerpflichtige Bürger die Möglichkeit, seinem Kreditinstitut seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen oder sich bei seinem Finanzamt zur Kirchensteuer veranlagen zu lassen. Durch die Neuregelung, die ab 2011(Einrichtung der staatlichen Datenbank) greift, ist so etwas, was Sie als "Berliner Kirchensteuerskandal" bezeichnen, nicht mehr möglich.

Die Bank hält nur die Kirchensteuer ein, wenn der Anleger einen Antrag bei der Bank stellt. Anstatt von einer Kirchensteuer ist in diesem Fall mehr von einem Mitgliedsbeitrag zu sprechen, da man bei inkorrekter Abführung der Steuer trotzdem nicht von Steuerhinterziehung sprechen würde. Die pauschalierte Kirchensteuer kann nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Die Neuregelungen, die von Kirchen begrüßt werden, und mit den verschiedenen Bankenverbänden vereinbart sind, versprechen eine Effizienzsteigerung sowie die dauerhafte Sicherung des Aufkommens der Kirchensteuer für die Kirchen.

Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald

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CSU

Sehr geehrter Herr Reth,

ergänzend zu meiner oben stehenden Antwort erlaube ich mir klarzustellen, dass die Banken die Kirchensteuer ermitteln und diese über das Bundesamt für Finanzen in Berlin an die Religionsgemeinschaften abführen. Die Kreditinstitute sind für die entstehenden Kosten voll verantwortlich, weshalb es in Ihrem Interesse ist, diese bürokratisch möglichst gering zu halten. Die Neuregelung, die ab 2011 gelten soll (Einrichtung der staatlichen Datenbank), ist nicht mit dem "Berliner Kirchensteuerskandal" zu vergleichen. Ich gehe jedoch davon aus, dass durch die Neuregelung keine vergleichbaren Ereignisse möglich sind. Die Bank behält in der Übergangsphase von 2009 bis 2011 die Kirchensteuer nur ein, wenn der Anleger einen Antrag bei der Bank stellt. Anstatt von einer Kirchensteuer ist in diesem Fall mehr von einem Mitgliedsbeitrag zu sprechen, da die Mitgliedschaft auch auf Freiwilligkeit beruht. Die pauschalierte Kirchensteuer kann nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wird jedoch entsprechend mindernd in die Berechnung einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen,
Eduard Oswald MdB