Frage an Eduard Oswald von Björn T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald, ich schreibe an Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Finanzauschusses. Was mir Sorge bereitet ist die immer komplizierter werdende Einkommensteuer. Ich habe den Eindruck, das gegen den politischen Willen nach Vereinfachung, die gesamte Steuerverwaltung an einer Verkomplizierung arbeitet. Versuchen Sie bitte mal einen Steuerbogen selbstständig und richtig auszufüllen.... Warum nehmen wir nicht ein einfaches Konzept z.B. Kirchhoff und starten einen Feldversuch in einem kleinen Bundensland (HB/HH/Sarland)? Nach 15 Monaten werden wir sehen, ob wir die bisherigen 256 Ausnahmegründe benötigen oder ob ein Steuersatz mit Freibeträgen nicht auch gerecht genug ist. Dann rechnen wir noch die Lohnsumme der nicht mir benötigten Finanzverwaltungsmitarbeiter dagegen. (Die könnten dann zum erstem mal produktiv arbeiten). Ich weiß dass wir seit dem bestehen der BRD alles richtig gerecht aufteilen wollen. Das verschlingt jedoch mittleiweile unsummen und die jeweils Gesetztgebenden versuchen es ja eh für die eigenen Wähler etwas gerechter zu machen...
Also was hindert uns am Mut zur Einfachheit? Vergessen Sie die Lobby der Steuerberater und Ihrer Rechenzentren (DATEV)- Sie werden großes Lob ernten von der mittlerweile Größten Partei in jeder Regiertung - Die Gruppe der Nichtwähler siehe Beteiligung in HB!.
Ich weiß auch, das Veränderung schwer ist. Schließlich sind unter den Abgeordneten (Beamte/Anwälte/Lehrer) mehr Bedenkenträger zu finden als MACHER. (Die müssen richtig Arbeiten und haben für Politik kein Interesse mehr!)
Wenn Sie sich mit Ihren 60 Jahren noch einmal für etwas einsetzen wollen, was auch über Ihre aktive Zeit hinaus bestant haben wird. Bringen sie eine Einfache LSt-Gesetzgebung und ANWENDUNG auf den WEG. Oder was hindert Sie daran?
Sehr geehrter Herr Tuchscherer,
vielen Dank für Ihre weitreichenden Anregungen und Mahnungen, die ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Es freut mich, dass Sie eine Frage zur Einkommensteuer und deren Vereinfachung gestellt haben und bin gerne bereit, meine Ansicht darzustellen.
Sie fordern in Ihrer Anfrage, die Einkommensteuer transparenter zu gestalten. Dadurch soll Bürokratie abgebaut, das Einkommensteuerecht für den Steuerzahler vereinfacht werden und das System effizienter gestaltet werden. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Finanzausschuss keineswegs an einer Verkomplizierung arbeitet, sondern viel mehr kurz mit der Unternehmesteuerreform ein Gesetz verabschiedet hat, dass elementare Vorteile in den von Ihnen angesprochenen Punkten mit sich bringt.
Mit der Unternehmensteuerreform wird eine Abgeltungssteuer eingeführt, die ab 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird (§ 20 EStG). Die vorgesehene Abgeltungssteuer erfasst private Kapitalerträge sowie Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Termingeschäften (§ 23 EStG). Für Immobilien bleibt hingegen alles beim Alten. Der Abgeltungssteuersatz wird 25 Prozent betragen, wobei der Steuersatz grundsätzlich unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Gläubigers der Kapitalerträge ist. Dies ist der wesentliche Unterschied zur derzeit (2007) in Deutschland erhobenen Kapitalertragsteuer bzw. zum Zinsabschlag. Die Spekulationsgewinnbesteuerung und das Halbeinkünfteverfahren - mit Ausnahme bei in Betriebsvermögen anfallenden Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen - werden abgeschafft. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt (Veranlagungswahlrecht). Somit ist Gerechtigkeit garantiert. Die Abgeltungssteuer ist wie die Lohnsteuer eine Quellensteuer und wird direkt vom zuständigen Kreditinstitut abgezogen, so dass nicht nur eine eindeutige Vereinfachung, sondern ebenfalls ein umfangreicher Bürokratieabbau die Folge ist.
Wie Sie erkennen haben wir in den letzten Monaten intensiv an Lösungen gearbeitet. Dieser Teilerfolg wird jedoch nur ein erster Schritt sein, auf dem Wege, den voluminösen Steuerapparat einzudämmen. Keine Frage, hier gibt es eine Menge weiterer Ansatzpunkte. Daher haben die Koalitionspartner auch vereinbart, sich die Einkommensteuer in dieser Legislaturperiode auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung noch einmal anzusehen. Ich darf aber auch im Hinblick auf eine Flat Tax etwa auf den vergangenen Bundestagswahlkampf verweisen, mit dem Ergebnis, dass die Mehrzahl der Deutschen diese derzeitig offenbar ablehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald