Frage an Eduard Oswald von Friedrich H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Oswald,
zur Einführung der Zinsabgeltungssteuer habe ich folgende Fragen:
Wer "aus der Kirche ausgetreten" ist, soll verpflichtet werden, der Bank die entsprechende Bescheinigung des Amtsgerichtes/Standesamtes vorzulegen. Wer keine (mehr) beibringen kann, soll automatisch zur Zahlung von Kirchensteuern herangezogen werden. -
Offensichtlich soll also per Gesetz die (völlig unzulässige) staatliche Vorvermutung, dass man einer Kirchensteuerkirche angehöre, festzementiert werden.
Frage 1: Werden Sie / Können Sie einer solchen Regelung zustimmen?
Amtsgerichte/Standesämter sind nur für eine begrenzte Zeit verpflichtet, Kirchen-Austrittsdokumente aufzubewahren. Betroffene, die schon vor längerer Zeit ausgetreten sind, werden also möglicherweise in Schwierigkeiten kommen.
Frage 2: Was raten Sie denjenigen, die schon vor längerer Zeit aus der Kirche ausgetreten sind und keine Bescheinigung darüber mehr besitzen?
Ist Ihnen die skandalöse Praxis der "Rasterfahnung in Berlin" (so der Verein zum Umwidmung von Kirchensteuern e.V.) bekannt?
Auf dem Gebiet der Bundesländer Berlin und Brandenburg überprüfen die beiden großen Kirchensteuer-Kirchen seit 1992 ihre wirklichen oder vermeintlichen Mitglieder. Die Betreffenden werden bei z.B. bei Heirat, Umzug, Zuzug, Pensionierung usw. aufgefordert, ihren Konfessionsstatus zu klären.
Wenn im Fall einer Nichtmitgliedschaft in der Kirche keine Austrittbescheinigung vorgelegt werden kann, werden Kirchensteuern nachgefordert, und das nicht selten für mehrere zurückliegende Jahre. Viele BürgerInnen der ehemaligen DDR sind bereits so in große Bedrängnis geraten. Schauen Sie sich die Dokumentationen bei www.kirchensteuern.de an!
Frage 3: Teilen Sie meine Befürchtung, dass durch eine auch von Ihnen durchaus für möglich gehaltene Regelung (Kirchensteuern zahlen, wenn keine Austrittbescheinigung!) sehr viele Menschen in Not geraten werden?
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre instruktive Einlassung zum Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kirche bzw. der Nichtmitgliedschaft, um die Abgeltungssteuer erheben zu können. Die Ausgestaltung des Verfahrens, insbesondere ob Bescheinigungen erforderlich sein sollen, ist noch vollkommen offen. Man befindet sich im Bundesfinanzministerium derzeit im Willensbildungsprozess und wägt nach meinem Kenntnisstand die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen ab. Ich halte es daher für sinnvoll, zunächst den Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium abzuwarten. Ich habe mir aber erlaubt, ihre kritischen Bemerkungen und Fragen anonymisiert an die zuständigen Mitarbeiter mit der Bitte um Beachtung weiterzuleiten. Selbstredend werde ich auf diese zurückkommen, wenn der Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird. Dies wird aller Voraussicht nach Ende März erstmalig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB