Frage an Eduard Oswald von Jörg W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Oswald,
Sie hatten sich u.a. über Optionsscheine geäußert. Ich wurde vor ca. 10 Jahren von einem Börsenverlag angeschrieben und mit irreführender Werbung zur Teilnahme an Optionsgeschäften geworben. Hinterher habe ich erfahren, dass Fondsmanager damit durchschnittliche „Renditen“ in Höhe von ca. -25% erwirtschafteten. Ich kann nicht verstehen, dass derartige unlautere Geschäftspraktiken zugelassen werden. Der Verlag wurde mehrmals wegen irreführender Werbung verurteilt. Die Bank hatte mich auch nicht wie vorgeschrieben aufgeklärt. Schadenersatz hatte ich über Gerichte trotz anderslautender höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht bekommen.
Ich verstehe derartige Vorgehensweisen nicht.
Inzwischen wurden die Bestimmungen zwar verschärft, aber wenn trotzdem Tatsachen über die erzielbaren „Renditen“ verheimlicht werden dürfen und Geschädigte keine Rechte bekommen, nützt das doch auch nichts.
Was halten Sie davon, etwas dagegen zu unternehmen und insbesondere die Herausgeber von angeblichen Geldanlagen zu verpflichten, Angaben über die rechnerisch erzielbaren Renditen zu machen?
Die Bankenkrise wird sicherlich auch durch das Vorenthalten von Tatsachen über erzielbare Renditen entstanden sein.
Mit freundlichem Gruß
J. Wende
Sehr geehrter Herr Wende,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Mai 2009, in der Sie die Notwendigkeit erweiterter Informationspflichten bei Geldanlageprodukten thematisieren.
Die Rechtsprechung hat sich seit der Einführung der Termingeschäftsfähigkeit kraft Information im Rahmen des ersten Finanzmarktförderungsgesetzes fortwährend mit der Problematik der Informationspflichten auseinandergesetzt und gesetzliche Regelungen an Finanzmarktentwicklungen angepasst. Die gegenwärtigen rechtlichen Grundlagen zu notwendigen Informationen und Pflichten bei Wertpapiergeschäften finden sich im Wertpapierhandelsgesetz wieder.
Allerdings hat sich im Verlauf der Finanzmarktkrise erwiesen, dass trotz der bestehenden Regelungen Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über die Risiken von Anlageprodukten aufgeklärt waren.
Meine Partei vertritt daher die Position, dass der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen generell zu stärken ist. Insbesondere ist es unser Anliegen, dass Kunden transparent und risikogerecht über Anlageprodukte informiert werden. Im Rahmen des Schuldverschreibungsgesetzes hat die Bundesregierung bereits wichtige Änderungen für Geschäfte mit Finanzprodukten auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz ermöglicht eine verbesserte Durchsetzung von Ansprüchen von Anlegern aus falscher Beratung, indem sowohl eine von drei auf zehn Jahre verlängerte Verjährungsfrist als auch eine beweissichere Beratungsdokumentation von Banken und Finanzvermittlern gegenüber ihren Kunden aufgenommen wurden. Darüber hinaus setzen wir uns neben einer verbesserten Regelung der Qualifikation von Finanzvermittlern für mehr Transparenz bei Provisionen und Kosten bei Geschäften mit Finanzprodukten ein, um Verbrauchern noch mehr Klarheit im Umgang mit ihren Finanzen zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Eduard Oswald