Edgar Streese
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Frage von Rene I. •

Frage an Edgar Streese von Rene I. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Streese, ich bin Eigentümer eines kleinen Wochenendgrundstückes, welches ich eigentlich in Kürze als meinen Altersruhesitz nehmen wollte, da ich in 3 Jahren nur eine kleine Rente bekomme. Nun möchte ich wissen, wie Sie zum Straßenausbaubeitragsgesetz stehen und was Sie und Ihre Partei diesbezüglich unternehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen, Rene Illien

Antwort von
WASG

Sehr geehrter Herr Illien,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gern beantworte!

Zunächst möchte ich Ihr Augenmerk auf einen entsprechenden Abschnitt in unserem Wahlprogramm der WASG BG Treptow/Köpenick lenken, welches Sie unter der Adresse www.wasg-treptow-koepenick.de unter "Wahlprogramm T/K" finden können. Darin heißt es:

"...Die WASG Treptow - Köpenick lehnt die Umsetzung des Straßenausbaubeitragsgesetzes ab, mit dem auf die Anlieger immense Kosten für die Verbesserung, Erweiterung oder Erneuerung ihrer Straßen abgewälzt werden sollen. Lediglich "kosmetische" Änderungen am umstrittenen Gesetz führten dazu, dass nunmehr Einwände der Betroffenen in einem Beteiligungsverfahren "sorgfältig abgewogen" werden müssen. Laut Doppelhaushalt 2006/2007 sollen die Ausgaben des Landes Berlin für den Straßenunterhalt von 35 Millionen Euro (2005) auf rund 26 Millionen Euro im Jahr 2007 sinken.
Durch die Einbeziehung der "Erneuerung" in den Text des Straßenausbaubeitragsgesetzes wurde es möglich, unterlassene Instandhaltungen künftig durch "notwendigen Neubau" im großen Umfang auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen. Zahlen werden zunächst die Grundstückseigentümer (nicht selten fünfstellige Beträge), jedoch sind damit Mieterhöhungen vorprogrammiert, da Straßenausbaubeiträge nicht direkt als Nebenkosten auf die Mieter umlagefähig sind.

"Auch im WASG - Landesprogramm zu den kommenden Berliner Wahlen (nachzulesen auf www.waehlt-wasg.de unter "Programm") findet sich dazu eine Passage. So steht auf S. 30 unter der Überschrift "Investitionen in die Zukunft" die nachfolgende Passage: "Für Zukunftsfähigkeit brauchen wir nicht weitere Einsparungen, sondern sinnvolle Investitionen. Wer sich etwa heute das Geld spart, um kleine Risse in der Fahrbahndecke der Straßen zu reparieren, der findet sich morgen schon ganzen Schlaglochlandschaften gegenüber. Die Investitionsmittel für Straßenerhaltung müssen auf ein Niveau angehoben werden, das sicherstellt, dass diese Infrastruktur nicht verkommt.

"Mit diesem Gesetz sollen die Auswirkungen der verfehlten Finanzpolitik repariert werden. Die Sparwut des Senates im öffentlichen Dienst und vielen der dort Beschäftigten hat naturgemäß weitere direkt bewirkte Finanzausfälle durch niedrigere Steuereinnahmen von den Betroffenen aber auch indirekt bewirkte Ausfälle über die Multiplikatorwirkung des Kaufkraftverlustes zur Folge. So sprechen Ökonomen, die nicht dem aktuellen Mainstream folgen, davon, dass jeder von der öffentlichen Hand weniger ausgegebene Euro einen Einnahmeverlust für dieselbe von fünf, sechs Euro bewirkt. Selbst das DIW meint, dass Ausgabenkürzung und Investitionsmangel dem Standort schaden, Gehaltsverzicht im Öffentlichen Dienst den Konsum schwächt und die Berliner Sparpolitik die wirtschaftliche Entwicklung bremst (Berliner Zeitung vom 07.04.2006 - Seite 1 bzw. 32). Zum Regierungsantritt war der Schuldenstand bei ca. 46 Mrd. € und er würde nach Äußerungen des Senators, wenn nichts Einschneidendes passieren würde, am Ende der Legislaturperiode bei ca. 60 Mrd. € liegen.. Aktuell beträgt der Schuldenstand ca. 62 Mrd. €!
Dies kommentiert sich selbst.

Es fragt sich außerdem, was von der Bemerkung des Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei.PDS im Abgeordnetenhaus Berlin, Stefan Liebich, dass das Straßenausbaubeitragsgesetz in seinen Mitwirkungsmöglichkeiten für die Anwohner bundesweit beispielhaft sei, zu halten ist, wenn, wie bereits in Pankow geschehen, die Bürger dennoch für einen luxuriösen Straßenausbau aufkommen sollen. Hinzukommt, dass höhere Kosten für notwendige zusätzliche Mitarbeiter durch höhere Straßenausbaubeiträge ausgeglichen werden können. Das klingt nach Selbstbedienungsmentalität! Die Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen werden durch die Ausgaben für die Bürokratie nur symbolischen Wert haben. Hinzu kommt, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden hat, dass die Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts in Berlin ungültig ist. Es wurde die neue Regelung verworfen, wonach im gesamten Berliner Landesgebiet keine Erschließungsbeiträge mehr für Straßen erhoben werden, die vor dem 3. Oktober für den Straßenverkehr zugelassen waren und damit als erschlossen galten. Was vom Senat als Kompensation für das Straßenausbaubeitragsgesetz großzügig in die Runde geworfen wurde, dass nämlich im Gegenzug die Erschließungskosten für Grundstückseigentümer in ähnlicher Höhe sinken würden, ist damit Makulatur.

Wir lehnen das Gesetz als unsozial ab, weil es nicht nur vermögende Berliner Eigenheimbesitzer trifft, sondern alle, auch sozial Schwache. Härtefallregelungen werden maximal bei denen wirksam, die von Sozialhilfe leben müssen. Alle anderen Menschen mit geringen Einkünften werden voll zur Kasse gebeten, direkt oder indirekt. Wir würden für die Kassierung des Gesetzes stimmen und Alternativlösungen zustimmen, die keine Benachteilung der Grundstückseigentümer beinhaltet.

Sehr geehrter Herr Illien, ich nutze die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass am 17.9.06 auch eine Volksabstimmung zu einer Verfassungsänderung durchgeführt wird. Die Zahl der notwendigen Unterschriften soll gesenkt und die Frist für die Eintragung verlängert werden. Außerdem soll die Mindestbeteiligung bei einem Volksentscheid gesenkt werden. Wir unterstützen diese Verfassungsänderung auch, weil nun auch Entscheidungen, die mit Kosten verbunden sind, nicht von vornherein ausgeschlossen sind. Auch so könnte die Möglichkeit bestehen, auf diesem Wege Änderungen an dem Gesetz herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Edgar Streese