(...) Bei den von Ihnen kritisierten Unterschieden in den Alterssicherungssystemen Rente und Versorgung darf nicht verkannt werden, dass beide Systeme historisch unterschiedliche Wurzeln haben und damit auch eine jeweils eigene Entwicklung aufweisen. Während die gesetzliche Rentenversicherung den Platz einer Regelsicherung einnimmt, zu der regelmäßig zusätzlich die Leistungen einer weiteren Absicherung (betrieblichen Alterssicherungen) treten, nimmt die Beamtenversorgung beide Aufgaben gleichzeitig wahr. (...)