(...) Neben dem so genannten Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag zählt die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit zum unumstößlichen Selbstverständnis sowie zur explizit definierten Handlungsmaxime des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Meiner Überzeugung nach wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Pflichten mit der gegenwärtigen Programmausgestaltung gerecht. Ein von Ihnen in den Raum gestellter Spielraum für eine mögliche Zensur kann ich nicht feststellen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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