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Doris Pack
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Frage von Johannes H. •

Frage an Doris Pack von Johannes H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Frau Pack

Anfang 2009 soll ja nun der Lissabon-Vertrag in Kraft treten. Da ich versuche, so gut es geht an unserer Demokratie mitzuwirken, habe ich mir den Wortlaut als pdf heruntergeladen - auf knapp 400 Seiten überschlagen sich hier wortgewandte Fachleute zu allem und jedem.
Nun sollte die Tatsache, dass ich evtl zu doof bin, meiner politischen Mündigkeit aber nicht im Weg stehen. Deshalb meine Fragen:
- ist die Todesstrafe in der EU unter allen Umständen abgeschafft?
- welche persönlichen Daten werden wann, von wem und warum gespeichert. und wer hat wann, wo und wie Zugriff auf diese?

Nun habe ich -zu meinem Entsetzen - auch noch festgestellt, dass mein Land stark verschuldet ist. Bei wem denn eigentlich?

Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.

mfg
J.H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Höller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.09.2008. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Bei weiteren Fragen können Sie immer den direkten Weg zu mir wählen und sich per e-mail doris.pack@europarl.europa.eu an mich wenden.

Nun zu Ihrer ersten Frage. Mit der Ratifizierung des Protokolls 13 des Lissabon - Vertrages akzeptieren die Mitgliedstaaten die ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe. Artikel 1 des Protokolls Nr.13 besagt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden." Jeder Mitgliedstaat, der den Vertrag von Lissabon ratifiziert schafft die Todesstrafe somit ab. Der Bundesrat bewilligte die Ratifizierung des Vertrags endgültig am 23.05.2008. Auch die Grundrechtecharta der EU hält in Artikel 2.2. fest: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb Europas wurde zuvor durch die Europäische Menschenrechtskonvention geregelt. Alle Mitgliedstaaten des Europarates haben bis 1997 die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet und damit die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. Das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 untersagt die Todesstrafe auch in Kriegszeiten. Zudem ist die Abschaffung der Todesstrafe eine Aufnahmebedingung in die Europäische Union.

Zum Datenschutz ist im Vertrag von Lissabon klar festgelegt, dass jeder das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten hat. Dieses Recht ist darüber hinaus in der Grundrechtecharta der EU verankert. Ihre persönlichen Daten dürfen nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke erhoben und dementsprechend weiterverarbeitet werden. Die Grundlage für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr innerhalb der EU bildet die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995. Zudem sieht der Rahmenbeschluss des Rates zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen eine stärkere Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten vor. Das Europäische Parlament hat sich dafür eingesetzt, dass der Kampf gegen den Terrorismus nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen darf. Auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission für eine Richtline zur Telefondatenspeicherung bei Unternehmen der Telekommuniksationsbranche legte man sich nach parlamentarischen Beratungen fest, dass die Verbindungsdaten von den Netzbetreibern für Telefon, SMS und Internet zwischen 6 und 24 Monaten gespeichert werden dürfen - die Mitgliedstaaten entscheiden innerhalb dieser Frist eigenständig. Dies betrifft sowohl Zugangsdaten, als auch Daten über E-Mails und Internet-Telefonie. Die Inhalte der Kommunikation werden in keinem Fall aufgezeichnet. Die Strafverfolgungsbehörden können im Nachhinein feststellen, wer mit wem wann und von wo kommuniziert hat, nicht aber worüber. Ziel ist es, mit diesen gespeicherten Daten Netzwerke und Kontakte von Terroristen besser aufzuspüren.

Richtig ist, dass nicht nur Deutschland, sondern auch andere Länder innerhalb und außerhalb Europas sehr stark verschuldet sind. Die Kreditanleihe von Staaten bei anderen Ländern, der Weltbank oder bei privaten Anlegern ist ein durchaus üblicher Vorgang, mit dem Staaten ihren Haushalt finanzieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Doris Pack MdEP