Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Nicole G. •

Frage an Dirk Wiese von Nicole G.

Rente - Österreicher machen es vor - Pflichtversicherung für alle

Sehr geehrter Herr Wiese,

"In Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur wie Deutschland, wurde die Einführung einer einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung längst realisiert. Die Regelungen der Pensionsharmonisierung (S.14) gelten für Arbeitnehmer, Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte, Beamte und Politiker in Bund, Länder und Gemeinden und sind gültig seit 1.1.2005. In Österreich werden alle Pensionen (Renten), wie auch grundsätzlich Gehälter und Löhne, 14mal pro Jahr geleistet. Bemerkenswert ist die Begründung für die Umstellung auf eine einheitliche Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich Politiker: "... dass diese Harmonisierung Grundvoraussetzung für die Akzeptanz notwendiger Reformen zur langfristigen Absicherung der Alterssicherungssysteme darstellt".

http://www.rentenreform-alternative.de/oe-apg.htm

Wie weit ist die SPD bereit, dieses in Deutschland umzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen,
N.Grothey

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Grothey,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne eingehe.
Das Grundsatzprogramm der SPD fordert, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen, also auch Beamte einzubeziehen. Kurzfristig kann dieses Ziel jedoch nicht verwirklicht werden, weil wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der sog. Föderalismusreform 2006 nur noch die Versorgung der Bundesbeamten (und Berufssoldaten) regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten sind die jeweiligen Länder zuständig. Die zunächst erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.

Das Grundsatzprogramm der SPD geht außerdem davon aus, dass die gesetzliche Renten-versicherung durch Betriebsrenten und öffentlich geförderte private Vorsorge ergänzt wird. In der Privatwirtschaft verfügen bereits 84 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten über eine zusätzliche Betriebsversorgung.

Auch die Beamtenversorgung kann nicht allein durch die Rentenversicherung ersetzt wer-den. Vielmehr muss die Beamtenschaft dann, wie jetzt schon die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, ergänzend bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ver-sichert werden. Da die Beamtenversorgung beitragsfrei ist, muss bei ihrer Ablösung durch Rentenversicherung und Betriebsversorgung damit gerechnet werden, dass die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Erhöhung der Bruttobezüge fordern, um die Beitragsbelastung auszugleichen. Außerdem werden bestehende Beamtenverhältnisse bzw. erworbene Versorgungsanwartschaften weitgehend unberührt bleiben müssen.

Auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung einstweilen nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschah.
So steigt beispielsweise die Regelaltersgrenze seit 2012 auch für Bundesbeamte von 65 auf 67 Jahre gleitend an. Ebenso wurde die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten durch einen entsprechenden Abzug wirkungsgleich auf die Bundesbeamtenversorgung übertragen.
Sie sehen, sehr geehrte Frau Grothey, daß bei den Bemühungen um Angleichung der Alterssysteme eine Politik der kleinen Schritte verfolgt werden muß, da man sonst Gefahr läuft, daß das System zusammenbricht.

Mit besten Grüßen
Dirk Wiese

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