
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Susie Knoll
Die Impfpflicht steht nicht im Widerstreit zu Artikel 1 des Grundgesetzes und ist verfassungsrechtlich zulässig.
Nach dem ersten Impf-Jahr kann man also davon ausgehen, dass 0,02 Prozent der Fälle zu schwerwiegenden Reaktionen führen können.
Im Zuge von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg auf die Ukraine hat ein Großteil der Bevölkerung mit voller Solidarität für die ukrainischen Geflüchteten reagiert. So auch die DB, die ihre Zugfahrten nach Deutschland kostenlos für die Geflüchteten bereit gestellt hat.
Oberste Priorität hat die sichere und schnelle Unterbringung sowie Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine.
Trotz aller Unsicherheiten und verbreiteten Desinformationskampagnen hat sich eins in den letzten beiden Jahren bewährt: Impfen schützt.
Die Pandemie hat uns global leider alle fest im Griff. Das aktuelle Infektionsgeschehen sowohl in Deutschland als auch international lässt deswegen keine andere Wahl, als Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.