Anspruchsberechtigt für die Einmalzahlung sind Personen, die zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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